Indexnachverrechnung
Indexnachverrechnung
Hallo zusammen. Ich habe ich der Wohnung genau ein Jahr gewohnt. Ausgezogen am 31.10.2023 volle Kaution zurück bekommen. Für mich galt das Mietverhältnis beendet. Nach genau einem Jahr bekomme ich eine E-Mail vom ehemaligen Vermieter mit der Forderung 370€ Indexnachrechnung zu zahlen. Wie soll ich damit umgehen? Hat so eine unbelegte Forderung per E-Mail eine Geltung? Danke für jeden Ratschlag.
Re: Indexnachverrechnung
Völlig normal, dass Vermieter erst nach Beendigung des Mietverhältnisses von ihrem Recht Gebrauch machen. Nur weil er vorher keine Indexanpassung vorgenommen hat, bedeutet es nicht, dass er darauf verzichtet hat. Diese Thematik haben wir selbst hier immer wieder, wo Du auch die entsprechenden Antworten findest:
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=6&t=25324#p54445
Bei Dir dürfte es sich um einen Vertrag mit einer freien und angemessenen Wertanpassung handeln, welcher teilweise oder gar nicht im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes liegt. Dann wären Nachverrechnungen innerhalb eines Verjährungszeitraumes von 3 Jahre möglich.
Warum die Forderung per Mail kommt, kannst wohl nur Du herausfinden. Vielleicht sind dem Vermieter keine anderen Daten von Dir bekannt. Dann sollte man froh sein, dass er diese Möglichkeit genutzt hat, weil sonst noch weitere Kosten auf Dich zukommen könnten. So tun, als würde man von nichts, wäre nicht ratsam. Man hätte eine Mitwirkungspflicht, damit berechtigte Forderungen (eventuell vorher überprüfen!) beglichen werden.
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=6&t=25324#p54445
Bei Dir dürfte es sich um einen Vertrag mit einer freien und angemessenen Wertanpassung handeln, welcher teilweise oder gar nicht im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes liegt. Dann wären Nachverrechnungen innerhalb eines Verjährungszeitraumes von 3 Jahre möglich.
Warum die Forderung per Mail kommt, kannst wohl nur Du herausfinden. Vielleicht sind dem Vermieter keine anderen Daten von Dir bekannt. Dann sollte man froh sein, dass er diese Möglichkeit genutzt hat, weil sonst noch weitere Kosten auf Dich zukommen könnten. So tun, als würde man von nichts, wäre nicht ratsam. Man hätte eine Mitwirkungspflicht, damit berechtigte Forderungen (eventuell vorher überprüfen!) beglichen werden.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Indexnachverrechnung
Vielen Dank für die Antwort! Ist das dann eine Einmalige Forderung oder wie ist es mit der dreijährigen Verjährungsfrist? Liebe Grüße
Re: Indexnachverrechnung
In den drei Jahren bis maximal Oktober 2026 kann er theoretisch mit einer Nachforderung kommen, sofern er draufkommt, dass ein Fehler zu seinem Ungunsten aufgetreten ist oder eine Zeit nicht berücksichtigt wurde. Um diesen unwahrscheinlichen Fall entgegenzuwirken, könnte man es sich schriftlich geben lassen, dass mit der Bezahlung auf weitere Nachrechnungen verzichtet wird.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Indexnachverrechnung
Herzlichen Dank, Ihre Tipps sind sehr wertvoll.
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- Beiträge: 62
- Registriert: 01.02.2022, 16:17
Re: Indexnachverrechnung
... was man eventuell prüfen könnte, wäre, ob er die Indexnachverrechnung richtig berechnet hat. Da passieren immer mal wieder Fehler. Dazu müsste man sich die Vereinbarung im Mietvertrag ansehen.
Re: Indexnachverrechnung
Danke! Ich bin tatsächlich verblüfft. Es kommt eine E-Mail - überweisen Sie mir 370€. So kann doch jeder schreiben. Ich kann es irgendwie nicht ernst nehmen. Beim Vertragabschluss hab ich diese Klausel, ehrlich gesagt, nicht richtig wahrgenommen, war mir nicht bewusst, dass es sowas gibt.
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