Guten Tag,
ich hatte meinen Fahrschein vergessen und innerhalb der Frist diesen Nachgereicht, die Rechnung wurde auf 10€ Bearbeitungsgebühren gesenkt (Info kam als E-Mail, nie per Post, einfach nie gelesen).
Nun kam ein Brief von einem Inkasso unternehmen an die Adresse meiner Eltern, bei denen ich seit 7 Jahren nicht mehr Wohne.
Forderung AG: 10€
Mahngebüren AG: 18€
Allg. Bearbeitung: 5,3€
1. Mahnung: 6,7€
Evidenzgebühr: 18€
Ist das überhaubt rechtens? Sowohl die Abarbeitung als auch die Beträge, sind immerhin 580% Aufschlag
Gruß und Danke
ÖBB inkasso
Re: ÖBB Inkasso
Man müsste zu sehr ins Detail gehen, um einschätzen zu können, ob die Inkassoforderungen unberechtigt sind, weil wir z.B. nicht wissen, wie lange der Vorfall zurückliegt und wie Deine Kommunikation mit der ÖBB ablief. Auf jenden Fall sollte beim Inkassobüro sofort Einspruch erhoben werden, wobei der Musterbrief der Arbeiterkammer helfen kann:
https://www.arbeiterkammer.at/infopool/konsumentenschutz/kauf___dienstleistung/OOE_KS_2022_MB_Inkassoforderung.doc
So sollten bei entsprechendem Mitwirken zumindest keine weiteren Kosten anfallen. Eine berechtigte Hauptforderung wäre zu zahlen und dem Inkassobüro zu vermitteln, das weitere Vorgehen zwecklos wären. Auch der Gläubiger sollte über den Sachverhalt aufgeklärt werden. Es gilt stets zu beurteilen, ob die Maßnahmen zweckmäßig waren und in wie fern dem Schuldner ein Verschulden trifft. Mit folgendem Artikel kann man die Rechtmäßigkeit der Forderungen besser einschätzen:
https://ooe.arbeiterkammer.at/beratung/konsumentenschutz/konsumentenrecht/konsumentenrecht/Aerger_mit_Inkassobuero_.html
Durch die Schreiben der Inkassobüros sollte man sich nicht einschüchtern lassen, denn es wird gerne mal übertrieben, um jemand zur Zahlung zu bewegen. Schließlich ist das deren Geschäft und - wie gesagt - nicht jeder Schritt ist berechtigt. § 1333 Abs.2 ABGB setzt die Verhältnismäßigkeit der notwendigen Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen zu den betriebenen Forderung voraus. In den "Rechtsvorschrift für Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen" finden sich die zulässigen Gebühren, was gerne mal ausgereizt wird.
https://www.arbeiterkammer.at/infopool/konsumentenschutz/kauf___dienstleistung/OOE_KS_2022_MB_Inkassoforderung.doc
So sollten bei entsprechendem Mitwirken zumindest keine weiteren Kosten anfallen. Eine berechtigte Hauptforderung wäre zu zahlen und dem Inkassobüro zu vermitteln, das weitere Vorgehen zwecklos wären. Auch der Gläubiger sollte über den Sachverhalt aufgeklärt werden. Es gilt stets zu beurteilen, ob die Maßnahmen zweckmäßig waren und in wie fern dem Schuldner ein Verschulden trifft. Mit folgendem Artikel kann man die Rechtmäßigkeit der Forderungen besser einschätzen:
https://ooe.arbeiterkammer.at/beratung/konsumentenschutz/konsumentenrecht/konsumentenrecht/Aerger_mit_Inkassobuero_.html
Durch die Schreiben der Inkassobüros sollte man sich nicht einschüchtern lassen, denn es wird gerne mal übertrieben, um jemand zur Zahlung zu bewegen. Schließlich ist das deren Geschäft und - wie gesagt - nicht jeder Schritt ist berechtigt. § 1333 Abs.2 ABGB setzt die Verhältnismäßigkeit der notwendigen Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen zu den betriebenen Forderung voraus. In den "Rechtsvorschrift für Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen" finden sich die zulässigen Gebühren, was gerne mal ausgereizt wird.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: ÖBB inkasso
Danke für den Input,
die Kommunikation war wie folgt:
Ausstellen der Rechnung vom Schaffner: 6.Oktober
Einspruch über Onlineportal ÖBB: 19.Oktober
Rückmeldung ÖBB per mail (Forderung 10€): 24. Oktober
Inkasso Post an Eltern: Verfasst am 22. November
die Kommunikation war wie folgt:
Ausstellen der Rechnung vom Schaffner: 6.Oktober
Einspruch über Onlineportal ÖBB: 19.Oktober
Rückmeldung ÖBB per mail (Forderung 10€): 24. Oktober
Inkasso Post an Eltern: Verfasst am 22. November
Re: ÖBB inkasso
Im Kontaktformular des "ÖBB Onbord Portal Railnet" bzw. "ÖBB Kund:innenservice" sind Vor- und Nachname sowie die Mailadresse Pflichtfelder, um den Kunden richtig adressieren zu können. Daher liegt die Verantwortung schon bei Dir, wenn Du das Unternehmen über diesen Weg kontaktierst und keine sonstigen Daten übermittelt hast. Nun ist die Frage, wie deren Mail inhaltlich lautete und welche Fristen genannt wurden. Und ja, es gibt diese Leute, die ob des geringen Betrages einfach in der Erwartung nicht reagieren, dass eh nichts mehr kommen würde. Ist das Gegenteil der Fall, ist die Empörung oft groß.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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