ich wohne seit kurzem in einer mietwohnung. im hof des hauses befinden sich unzählige tauben, die mehr als nur dreck machen. wie man ja weiß, ist taubenkot teilweise auch gesundheitsschädlich, dieser befindet sich auf allen fensterbrettern, die in den hof hinausgehen! jetzt ist auch noch eine taube verendet und es ist bereits leichter verwesungsgruch vorhanden!
inwieweit ist der vermieter bzw. die gebäudeverwaltung verpflichtet diese sache (entfernung aller taiben und säuberung des hofes)in ordnung zu bringen??
bitte um dringenden rat!!
taubenplage
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