Kaution - Rückgabe

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JUSLINE
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Kaution - Rückgabe

Beitrag von JUSLINE » 10.10.2004, 18:15

Hallo,



ich bin ganz neu hier und habe mich angemeldet, weil ich ein, oder besser, einige Unklarheiten in Mietverhältnissen habe. Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.



Es geht um eine Wohnung mit Zentralheizung (einer Freundin). Die Heizkosten werden in jeder Wohnung nur einmal jährlich vom Zähler von einer Firma abgelesen - das ist im Juni. Wenn sie jetzt ihre Wohnung gekündigt hat, muss sie dann bis Juni warten, bis sie die Kaution vom Vermieter zurückkriegt muss er ihr einen Teil zurückgeben und im Juni dann einen allfälligen Rest. Der Vermieter will nicht auf den Kosten sitzenbleiben, wenn sie mehr Heizung verbraucht hat, als sie bezahlt hat, und möchte die Kaution daher bis Juni einbehalten. Wie sieht das aus?



Mein zweites Problem ist, dass ich in meiner Wohnung (Altbau) einen Laminatboden verlegt habe, den mir die Vermieterin nicht ablöst (das ist schriftlich ausgemacht). Durch den Laminatboden musste ich die Wohnungstüre abschneiden - die war aus Vollholz, also kein Problem. Es ist eine Doppeltür und in der zweiten Türe (die man ja fast nur zum Umzug aufmacht) war ein Schloss, das man im Boden versenken konnte. Das musste ich herausnehmen, weils ja jetzt zu lang ist. Ich habs auch nicht mehr. Die Türe habe ich kurzerhand festgeschraubt, wenn man sie also ganz aufmachen will, braucht man einen Schraubenzieher. Andererseits habe ich vom Tischler eine Abdichtung machen lassen, dass es nicht so zieht (also eine Verbesserung). Kann das jetzt ein Problem für mich sein, dass dieses Schloss nicht mehr da ist, oder musste ihr das eh klar sein, als ich sagte, dass ich den Laminatboden verlege?



Ich wäre sooo froh, wenn mir jemand in diesen Sachen weiterhelfen könnte!



Mit freundlichen Grüßen



Katharina S.




aper
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RE: Kaution - Rückgabe

Beitrag von aper » 11.10.2004, 21:38

hi!



ich kann dir nur beim ersten teil deiner frage helfen:



die kaution dient als sicherheit des vermieters bei mitzinsrückständen. er darf sie also nicht einfach einbehalten weil da irgendwann noch eine forderung kommen könnte. kann ja sein, dass gar keine nachforderung der heizkosten zustandekommt. was hast den in deinem mitvertrag stehen. steht da wirklich drinnen, dass die hk einmal jährlich abgerechnet werden?



lg, andreas


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