Hallo! Ich habe ein Frage, die mich sehr beschäftigt:
Unserem Verein wurden 5 Mountainbikes im Wert von je ca. 2800 Euro gestohlen. Diese waren GsD versichert und wir haben neue Bikes bekommen.
Eines der Bikes konnte von uns über die sozialen Medien wieder gefunden werden. Ein Ungar war regelmäßig damit bei uns unterwegs. Das Fahrrad wurde von der Polizei beschlagnahmt. Es stellt sich heraus, dass der Ungar das Fahrrad zwei Tage nach dem Diebstahl auf einem ungarischen Flohmarkt gekauft hat - mit Kaufvertrag und Namen des Diebes (ein amtsbekannter Ungar). Die Identifikationsmerkmale am Rahmen wurden abgeschliffen und auch der niedrige Preis zeigten eigentlich klar, dass bei dem Kauf etwas nicht stimmen kann.
Das Fahrrad konnte dann über die Seriennummer der Gabel trotzdem eindeutig als eines der von uns gestohlenen Fahrräder identifiziert werden. Gegen den vermeintlichen Dieb (Verkäufer am KV vom Flohmarkt) kann offensichtlich nicht vorgegangen werden, weil der in Ungarn sitzt. Dem Käufer des Rades am Flohmarkt wurde das Fahrrad von der Staatsanwaltschaft wieder zurück gegeben.
Ist es rechtens, dass der Käufer vom Flohmarkt, der ein offensichtlich gestohlenes Fahrrad kauft, dieses von der Staatsanwaltschaft wieder zurück bekommt? Sollte dieses nicht an die Versicherung oder an uns zurück gehen? Ich meine, ich habe als Erklärung bekommen, dass uns ja quasi kein Schaden entstanden ist, weil wir ja eh versichert waren. Das will ich aber so nicht gelten lassen, da wir einerseits nicht wenig Geld jährlich an die Versicherung zahlen und andererseits soll es auch eine Lehre für alle sein, die (vielleicht sogar wissentlich) gestohlene Waren kaufen.
Vielen Dank für Antworten!
Rückgabe von Diebesgut an den Käufer nach Kauf von Flohmarkt
Re: Rückgabe von Diebesgut an den Käufer nach Kauf von Flohmarkt
Dem Käufer dürfte ein gutgläubiger Erwerb bzw. Gutglaubenserwerb nach § 367 ABGB von einem Nichtberechtigten zugrundeliegen, weshalb Erstere die Ware behalten darf. Der Geschädigte kann den Zweiteren auf Schadensersatz klagen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Rückgabe von Diebesgut an den Käufer nach Kauf von Flohmarkt
@alles2, vielen Dank für die Antwort. Hätte ich keine Versicherung gehabt - hätte ich dann das Fahrrad zurück bekommen?
Re: Rückgabe von Diebesgut an den Käufer nach Kauf von Flohmarkt
Was "GsD versichert" bedeutet, weiß ich nicht. Aber ohne diese hättest Du den Gerichtsweg beschreiten können. Da die Versicherung den Schaden behoben hat, wird sie sich gegenüber dem Übeltäter regressieren können. Das Rad wäre so oder so beim Käufer guten Glaubens geblieben.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Rückgabe von Diebesgut an den Käufer nach Kauf von Flohmarkt
GsD sollte für Gott sei Dank stehen - oder auch "glücklicherweise bin ich versichert"
Re: Rückgabe von Diebesgut an den Käufer nach Kauf von Flohmarkt
Danke für den Nachtrag 

Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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