Frage zur Leinenpflicht in Niederösterreich
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Frage zur Leinenpflicht in Niederösterreich
Hallo zusammen!
Ich habe vor mir einen Vierbeiner zuzulegen und informiere mich aufgrund der Verantwortungen über die wichtigsten Regelungen, ich bin in NÖ daheim. Nun gilt anhand eines Landesgesetzblattes (NÖ Hundehaltergesetz LGBl 4001 in der aktuellen Fassung 56/2022), dass Hunde an öffentlichen Orten im Ortsgebiet mit Leine oder Maulkorb geführt werden müssen. Siehe dazu §8, Absatz 3.
Und nein, es wird kein Hund mit Gefährdungspotential werden.
Meine Frage aber ist: WAS gilt aus gesetzlicher Sicht alles als "Leine", denn hierzu fand ich im besagten LGBl. keinen relevanten Eintrag. Unterscheidet der Gesetzgeber zwischen einer Laufleine oder einer Flexleine oder gibt es Vorgaben über eine Minimumlänge? Wenn ja, wo gibt es derlei Informationen zum Nachlesen?
Ausser Diskussion steht für mich, wonach das Tier trotz eines Abrichtekurses freilaufend unterwegs ist, schon aufgrund fallweise verkehrender Kraftfahrzeuge ist es für mich ein No Go.
Vielen Dank für Eure aussagekräftigen Antworten!
Der Reisende
Ich habe vor mir einen Vierbeiner zuzulegen und informiere mich aufgrund der Verantwortungen über die wichtigsten Regelungen, ich bin in NÖ daheim. Nun gilt anhand eines Landesgesetzblattes (NÖ Hundehaltergesetz LGBl 4001 in der aktuellen Fassung 56/2022), dass Hunde an öffentlichen Orten im Ortsgebiet mit Leine oder Maulkorb geführt werden müssen. Siehe dazu §8, Absatz 3.
Und nein, es wird kein Hund mit Gefährdungspotential werden.
Meine Frage aber ist: WAS gilt aus gesetzlicher Sicht alles als "Leine", denn hierzu fand ich im besagten LGBl. keinen relevanten Eintrag. Unterscheidet der Gesetzgeber zwischen einer Laufleine oder einer Flexleine oder gibt es Vorgaben über eine Minimumlänge? Wenn ja, wo gibt es derlei Informationen zum Nachlesen?
Ausser Diskussion steht für mich, wonach das Tier trotz eines Abrichtekurses freilaufend unterwegs ist, schon aufgrund fallweise verkehrender Kraftfahrzeuge ist es für mich ein No Go.
Vielen Dank für Eure aussagekräftigen Antworten!
Der Reisende
Re: Frage zur Leinenpflicht in Niederösterreich
Für die Hundeführung sind die Kriterien des § 8 Abs.7 NÖ Hundehaltegesetz restriktiv auszulegen. Du kannst eine Schleppleine, die üblicherweise in der Ausbildung eingesetzt wird, oder Ausziehleine verwenden, die je nach Größe und Gewicht des Hundes auch nur begrenzt einsatzbar ist, sofern das Tier jederzeit beherrschbar ist.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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Re: Frage zur Leinenpflicht in Niederösterreich
Grüß Dich,
dann deckt sich Deine Annahme mit meiner Wahrnehmung.
Unklar ist mir nur, ob es ein "übergeordnetes" Gesetz gab / gibt, aus dem eine konkrete Definition des Begriffes "Leine" hervorgeht. Infolge meiner Erkundigungen zum "Hundeführerschein" konnte mir nämlich niemand diese Frage sinnerfassend beantworten.
Und ja, es wird eine flexible Leine zum Aufrollen werden.
LG
Der Reisende
dann deckt sich Deine Annahme mit meiner Wahrnehmung.
Unklar ist mir nur, ob es ein "übergeordnetes" Gesetz gab / gibt, aus dem eine konkrete Definition des Begriffes "Leine" hervorgeht. Infolge meiner Erkundigungen zum "Hundeführerschein" konnte mir nämlich niemand diese Frage sinnerfassend beantworten.
Und ja, es wird eine flexible Leine zum Aufrollen werden.
LG
Der Reisende
Re: Frage zur Leinenpflicht in Niederösterreich
Mehr an Informationen wirst Du wohl auch nicht bekommen, weil es diese nicht braucht. Für derartige Angelegenheiten kannst Dich dennoch an die Auskunft der Gruppe Innere Verwaltung, Abteilung Polizeiangelegenheiten des Amts der NÖ Landesregierung wenden:
https://www.noe.gv.at/noe/Kontakt-Landesverwaltung/Abteilung_Polizeiangelegenheiten.html
Es dürfte sich jedoch um eine allgemeine Abteilung handeln, denn das Bürgerbüro Landhaus St. Pölten verbindet bei Anliegen zum Hundehaltegesetz meist an eine andere Magistra mit der Durchwahl 12149.
https://www.noe.gv.at/noe/Kontakt-Landesverwaltung/Abteilung_Polizeiangelegenheiten.html
Es dürfte sich jedoch um eine allgemeine Abteilung handeln, denn das Bürgerbüro Landhaus St. Pölten verbindet bei Anliegen zum Hundehaltegesetz meist an eine andere Magistra mit der Durchwahl 12149.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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Re: Frage zur Leinenpflicht in Niederösterreich
Mahlzeit!
Das habe ich soeben gemacht, mal sehen ob ich eine andere Antwort als jene von der BH in meinem Bezirk bekommen werde. Dort würde man nämlich auch Deiner Argumentation folgen.
Der Reisende
Das habe ich soeben gemacht, mal sehen ob ich eine andere Antwort als jene von der BH in meinem Bezirk bekommen werde. Dort würde man nämlich auch Deiner Argumentation folgen.
Der Reisende
Re: Frage zur Leinenpflicht in Niederösterreich
Und lass uns dann bitte vom Ergebnis wissen 

Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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Re: Frage zur Leinenpflicht in Niederösterreich
Alsdann, ich habe eine Anfrage an das zuständige Referat gerichtet und erhielt heute eine profunde Stellungnahme wie folgt:
"Zur Anfrage vom xx.xx.xx teilt die Abteilung Polizeiangelegenheiten Folgendes mit:
Dort, wo eine Leinenverpflichtung besteht (z.B. an einem öffentlichen Ort im Ortsbereich), existieren gesetzliche Anordnungen, und zwar im § 8 Abs. 7 des NÖ Hundehaltegesetzes (wenn der Hund an der Leine zu führen ist, muss eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet sein und die Leine muss der Körpergröße und dem Körpergewicht des Hundes entsprechend fest sein).
Eine generelle Regelung wird durch das Gesetz nicht normiert, da sich eine Leine, aber auch der Maulkorb individuell nach der Größe des betreffenden Hundes und seinem Körpergewicht richtet. Der Antragsbegründung zum § 8 Abs. 7 des vorliegenden Gesetzesbeschlusses ist unter anderem zu entnehmen, dass Standards für das Führen mit Maulkorb und das Führen an der Leine festgelegt werden, wobei auch auf die Erfordernisse des Tierschutzes Rücksicht genommen wird.
Zusammenfassend: Welche Leine verwendet wird generell nicht im Gesetz geregelt, wesentlich ist schlussendlich, dass der Hund so an der Leine geführt werden muss, dass die jederzeitige Beherrschung des Tieres möglich ist."
Ich denke diese Stellungnahme ist in einer Form verfasst, welche sogar für einen Laien wie mich verständlich ist.
Re: Frage zur Leinenpflicht in Niederösterreich
Danke für die ausführliche Ergänzung! Im Prinzip nichts anderes als meine Ausführung, bei der ich mich auf denselben Gesetzestext berief und beim Hundezubehör auf das Gewicht und Größe des Tieres hinwies.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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Re: Frage zur Leinenpflicht in Niederösterreich
Das ist korrekt. Einzig und allein etwas ausgeschmückt im Juristendeutsch bzw. mit der enthaltenen Feststellung, wonach es keine einheitliche Definition des Begiffes "Leine" gibt. Somit kann man auch beruhigt auf eine flexible Leine zurückgreifen.
Re: Frage zur Leinenpflicht in Niederösterreich
Und schaden kann es auch nie, sich Gewissheit zu verschaffen. Daher der dezente Hinweis, wo man sich hinwenden könnte!
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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