Hallo, meine Frage:
Meine Vermieterin ist Wohnungseigentümerin und hat einen Schlüssel zu meiner Wohnung?! Ist das Ihr Recht???
LG Michi
Schlüssel
RE: Schlüssel
Ja, ist es. Und sie darf bei "Gefahr im Verzug" die Wohnung auch ohne Ankündigung betreten, sonst nach Voranmeldung alle 3 Monate, natürlich in deinem Beisein.
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