Eintrittsberechtigung

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JUSLINE
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Eintrittsberechtigung

Beitrag von JUSLINE » 03.09.2004, 19:24

Ich hoffe von Ihnen zu folgendem Sachverhalt eine rechtskundliche Auskunft zu erhalten.



Meine Mutter hat 1978 eine Wohnung in einem Mietshaus als Kategorie C gemietet und diese später renoviert, so dass die Wohnung heute Kategorie A oder vielleicht auch B ist. Ich bin volljährig und war von meiner Geburt an bis 2001 dort hauptgemeldet. Seit Jänner diesen Jahres wohne ich wieder dort und bin auch hauptgemeldet. Ich besitze keine Ansprüche an anderen Wohnungen. Meine Mutter hat sich nun eine Eigentumswohnung gekauft und möchte sich wegen des Parkpickerls auch dort hauptmelden. Nun ist die Frage, ob man ihren Mietvertrag kündigen kann, wenn sie sich in der gemeinsamen Wohnung abmeldet, oder ob man uns zwingen kann, dass ich in den Mietvertrag eintrete (wenn ja, zu welchen Bedingungen?). Welchen Unterschied würde es machen, wenn sie sich in der gemeinsamen Wohnung nebenmeldet und geht das überhaupt (die Hausverwaltung hat die Auskunft gegeben, sie müsste meine Mutter keinen Meldezettel zuschicken um dir dies zu ermöglichen).



Da wir zu diesem Sachverhalt bereits sehr viele unterschiedliche Meinungen bekommen haben, würde ich gerne wissen ob es überhaupt möglich ist eine juristisch verbindliche Auskunft zu erhalten oder von welcher Stelle man diese bekommen könnte.



Ich habe bereits versucht diese Dinge im Mietrechtsgesetz nachzuschlagen. Dort sind aber einige Dinge äußerst unklar:

1) Par. 30 Abs. 7 Hier steht, daß ein Vermieter den Mietvertrag nicht kündigen kann wenn der Hauptmieter oder eine eintrittsberechtigte Person ihr dringendes Wohnbedürfnis mit dieser Wohnung abdeckt. --> Heißt Kündigung auch eine Übertragung auf die eintrittsberechtigte Person?



2) Par. 46 Abs. 7 Hier steht, daß wenn ein volljähriges Kind, welches die Wohnung alleine nutzt (heißt abmelden oder nebenmelden auch nicht mehr nutzen? Habe sehr oft die Auskunft bekommen, daß Meldung und Mietrecht nichts miteinander zutun haben) der Mietzins um max. EUR 2.64 plus Valorisierung seit 1994 erhöht werden kann. Diese Erhöhung betrifft ja wohl nur den Mietvertrag meiner Mutter zum Katgorie C Mietzins, oder würde diese für einen neuen Mietvertrag auf meinen Namen lautend gelten? Bleibt es dann bei Kategorie C und käme ein neuer Mietvertrag auf meinen Namen nicht einer Kündigung des Mietvertrages meiner Mutter gleich (siehe Pkt.1)? Und wie hoch wäre diese Erhöhung dann?



Herzlichen Dank im voraus.








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