Hallo!
Ich bin mit 1.3.2003 in meine derzeitige Wohnung eingezogen. Der Mietvertrag ist auf 3 Jahre befristet, doch ich möchte schon jetzt aus dieser Wohnung ausziehen.
In meinem Mietvertrag ist folgendes festgesetzt:
- Kündugung nach 1 Jahr
- am Ende eines Kalenderquartals
- 3 Monate Kündigungsfrist
- Kündigung schriftlich u. gerichtlich
Also, 1 Jahr habe ich schon überschritten, Ende September wäre auch Ende Quartal, d.h. der Mietvertrag endet mit 31.12.2004. Aber was bedeutet schriftliche Kündigung bei Gericht?
BITTE um Informationen!
Vielen Dank!
Kündigung
RE: Kündigung
Gerichtlichen Kündigungen haben Hand und Fuß!
Mündliche Kündigungen (Aussage gegen Aussage), Kündigungen per Einschreiben (Was stand im Brief? bzw. keine Abholpflicht), ... zählen nicht, da sie nicht nachweisbar sind!
Vom Gericht und von Behörden kommen Rsa- und Rsb-Briefe und die zählen (Zustellgesetz)! Da ist dann alles hieb- und stichfest!
MarcoVanBasten@gmx.at (Alle Angaben sind ohne Gewähr, da ich kein Jurist bin!)
Mündliche Kündigungen (Aussage gegen Aussage), Kündigungen per Einschreiben (Was stand im Brief? bzw. keine Abholpflicht), ... zählen nicht, da sie nicht nachweisbar sind!
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