hallo!ich hätte eine wichtige frage,deren lösung ch nicht recht finden kann:
a verkauft und übergibt b einen rasenmäher zum preis von €3000.den vertragsparteien ist nicht bekannt,dass d rasenmäher einen gemeinen wert von €8000 hat.als a dies erfährt,will er d kaufvertrag "rückgängig" machen u d rasenmäher wieder haben.b lehnt dies ab.Prüfen,ob und inwieweit a anspruch auf "rückgängigmachen" des vertrages?welche bedeutung hätte derartige Rückgängigmachung des kaufvertrages auf eigentumslage??
diplomprüfung
RE: diplomprüfung
Prüfen Sie läesio enormis.
RE: diplomprüfung
vielen dank für die prompte antwort!ich werde Ihren tipp gleich "ausprobieren"!!DANKE!!!
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