nach 7 jahren mietvertrag?

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
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nach 7 jahren mietvertrag?

Beitrag von JUSLINE » 10.06.2004, 10:45

ich miete nun 7 jahre eine wohnung. habe nie einen mietvertrag erhalten.

immer brav und pünktlich die miete gezahlt.



meim vermieter ist nun draufgekommen, sie haben bei mir den mietvertrag vergessen.



wie sieht meine rechtliche situation aus?

danke schön.




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RE: nach 7 jahren mietvertrag?

Beitrag von JUSLINE » 12.06.2004, 13:18

Es gilt der mündliche Mietvertrag. Es ist nicht notwendig nach 7 Jahren einen schriftlichen Vertag aufzusetzen. Es birgt vor allem die Gefahr, dass beim nachträglichen Errichten des Vertrages, Teile mitaufgenommen werden, die ursprünglich garnicht vereinbart waren.

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RE: nach 7 jahren mietvertrag?

Beitrag von JUSLINE » 13.06.2004, 10:54

vielleicht aber wäre es günstig...



mfg, akita


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RE: nach 7 jahren mietvertrag?

Beitrag von JUSLINE » 13.06.2004, 11:05

ein Mietvertrag bedarf im österreichischen Recht im allgemeinen nicht der Schriftlichkeit, manchmal gibt es weitergehende Formpflichten - nehmen wir einmal an, dass das bei Ihnen nicht der Fall ist.



Aber es wäre mE zunächst unbedingt zu beurteilen, wie der Mietvertrag,- damit meine ich mit welchem Inhalt, - der Mietvertrag ursprünglich mündlich zustandegekommen ist, und ob er nicht zwischenzeitlich rechtswirksam abgeändert worden ist. Es reicht ja auch schon, wenn die Vermieterseite solches behaupten würde. Beachten Sie dass auch schriftliche Vermerke auf diversen Zahlungsbelegen und sonstiger Korrespondenz, der Inhalt von Telefonaten etc. hier relevant sein könnte. Auch "stillschweigende bzw. konkludente Vereinbarung" gibt es.



Auch ist dann zu prüfen, welche gesetzlichen - zwingend oder vertraglich vereinbarten - gesetzlichen Vorschriften auf ihr mündlich abgeschlossenes Mietverhältnis anzuwenden sind.



Steht überhaupt fest, wer von Ihnen alles Mieter ist (ein Mieter, zwei Mieter?)



Ist es günstig für Sie einen schriftlichen Mietvertrag abzuschließen?



Hier wäre wohl eine eingehende Beratung unter Mitnahme sämtlicher Korrespondenz mit der Hausverwaltung, in einer Anwaltskanzlei (auch Notariat), ratsam. Insbesondere dann,wenn Sie vom Vermieter oder Vermieter von Ihnen etwas "brauchen" sollte (damit meine ich, dass eine Auseinandersetzung zwischen Ihnen besteht, bzw. die Vermieterseite auf der Abfassung eines schriftlichen Vertrages besteht.



mfg, Akita


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