Häuslicher Unterricht
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Häuslicher Unterricht
Wenn ein Schüler in einem Gegenstand bei den Externistenprüfungen negativ beurteilt wurde, darf er dann weiter im häuslichen Unterricht bleiben?
Re: Häuslicher Unterricht
Nach § 11 Abs.6 Z 6 Schulpflichtgesetz (SchPflG) hat die Bildungsdirektion die Teilnahme an einem häuslichen Unterricht zu untersagen und anzuordnen, dass das Kind seine Schulpflicht im darauffolgenden Schuljahr an einer öffentlichen Schule oder mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Privatschule mit gesetzlich geregelter Schulartbezeichnung nochmals auf derselben Schulstufe zu erfüllen hat, wenn der Nachweis des zureichenden Erfolges vor dem Ende des Unterrichtsjahres nicht erbracht wurde. Die Teilnahme am häuslichen Unterricht oder jener einer Privatschule ohne Öffentlichkeitsrecht ist für das Kind dann für die restliche Dauer seiner Schulpflicht ausgeschlossen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Häuslicher Unterricht
Und abseits der gesetzlichen Bestimmungen, sollte dann vielleicht auch "die Lehrkraft" ihre vermeintlichen Fähigkeiten neu bewerten.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at
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