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von alles2 » 29.05.2025, 11:43
Es liegt an Dir zu wissen, dass allein der Besitz strafbar sein kann. Selbst wenn Du so ein Spray ausgehändigt bekommst, liegt es in Deiner Verantwortung. Das Strafmaß kann von vielen Faktoren (Vorstrafen, Reue usw.) abhängen, sodass Dir nicht geholfen ist, wenn wir eine Tendenz abgeben. Sollte es sich um einen einmaligen Vorfall handeln und bist Du sonst nicht wirklich strafrechtlich in Erscheinung getreten, könnte eine Diversion leicht möglich sein, bei der (eventuell unter Auflagen) einstweilen von einer Strafe abgesehen wird.
Vielleicht hilft es, wenn man sich bei Gericht derart verantwortet, wonach die Angelegenheit eien Riesen-Dummheit von Dir war und es aus der Stresssituation entstanden ist. Schließlich wüsstest Du, dass man zu einem Flughafen einen solchen Spray nicht mitführen darf und es absolut keine Absicht war.
Und vorher hättest Du es zwar mitgeführt, aber nur beim Spazieren, um es (nach den jüngsten Berichten über Hundeattacken) im Notfall als Tierabwehrspray einsetzen zu können. Daher war es nur in der Regenjacke und nicht sonstwo.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!