Feuerlöscher

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
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Feuerlöscher

Beitrag von JUSLINE » 29.04.2004, 15:26

Sind Feuerlöscher vom Vermieter zu besorgen (kaufen) und zu installieren oder vom Mieter? Es handelt sich um ein Objekt mit Vollanwendung des MRG.

Danke für die Rückmeldung.



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RE: Feuerlöscher

Beitrag von JUSLINE » 16.05.2004, 15:16

> Sind Feuerlöscher vom Vermieter zu besorgen (kaufen) und zu installieren oder vom Mieter? Es handelt sich um ein Objekt mit Vollanwendung des MRG.

> Danke für die Rückmeldung.



Worher wissen Sie bezüglich Ihres Objektes, dass hier Feuerlöscher überhaupt zu installieren wären?



mfg, Akita


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RE: Feuerlöscher

Beitrag von JUSLINE » 16.05.2004, 15:49

weil es sich um eine arbeitsstätte handelt (und auch weil ich das richtig finde).

mfg-isabella


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RE: Feuerlöscher

Beitrag von JUSLINE » 16.05.2004, 17:00

Also, aufs erste würde ich einmal sagen, dass derjenige den Feuerlöscher aufzustellen hat, auf dessen Namen die Betriebsanlagengenehmigung lautet, bzw. der die entsprechenden behördlichen Auflagen nach dem Verwaltungsrecht einzuhalten hat.



Entsprechend den Schutzbestimmungen am Arbeitsplatz wird man wohl sagen müssen: Jedenfalls haftet der Arbeitgeber, wenn da kein entsprechender Feuerlöscher ist, für allen Schaden, der daraus resultiert.



Wurde ein Objekt gemietet, dann ist ausschlaggebend, ob der Vermieter dem Mieter bzw. der mietenden Firma zugesagt hat, das entsprechende Einrichtungen (funktionsfähig) mit dem Mietobjekt übergeben werden.



Ich glaube, es sind dann noch Sonderfälle denkbar.



Frage zufriedenstellend beantwortet?



mfg, Akita


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RE: Feuerlöscher

Beitrag von JUSLINE » 17.05.2004, 09:03

Ja - herzlichen Dank!


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