Suche dringend Rat! Geht um private Mietwohnung, die ich aussergerichtlich im Februar mit einer 3monatigen Kündigungsfrist gekündigt habe (d.h. zu Ende Mai). Meine Vermieterin hat mir den Erhalt der Kündigung bestätigt und darauf hin ein Wohnungsangebot-Inserat in der Zeitung geschalten. Ende Februar/Anfang März kam sie mit Interessenten zur Wohnungsbesichtigung. Nach mündlicher Zusage eines Interessenten, der bereits am 11.03. in die Wohnung einziehen wollte, haben wir uns bereit erklärt, dass er bereits an diesem Tag seine Möbel in die Wohnung hereinstellen kann, wir aber erst am 27.03. die Wohnung übergeben werden.
Am Tag der Wohnungsübergabe, 27.03., war die Wohnungsvermieterin gemeinsam mit dem neuen Nachmieter anwesend. Zwischen Ihnen wurde der neue Mietvertrag besprochen. Der Nachmieter hat sich einige Tage Zeit bis zur Unterzeichnung des Vertrages ausgebeten, damit er diesen rechtl. prüfen kann. Anschliessend wurde die Wohnung von der Vermieterin hinsichtlich Mängel angeschaut und die Beanstandungen wurde protokolliert und von ihr und mir unterzeichnet. Es wurden die Gas und Stromzählerstände abgelesen und vom Nachmieter und mir unterzeichnet.
Gegen Aushändigung der Wohnungsschlüssel und des Briefkastenschlüssel (leider ohne schriftl. Bestätigung) wurde mir ein Teil der Kaution (2/3 v. der Kaution)zurückgezahlt. Den restlichen Betrag behielt sie sich zur Behebung der Mängel ein.
Der neue Nachmieter hat an diesem Tag mehrmals mündlich bestätigt, dass er diese Wohnung nehmen werde. Die Vermieterin hat ihm heraufhin einen Wohnungsschlüssel ausgehändigt und ihm gestattet ab diesem Tag die Wohnung zu beziehen.
Nun, ca. 1 Woche später, erhielt einen Anruf von Ihr, dass der Nachmieter die Wohnung doch nicht nehmen möchte und er innerhalb der nächsten Woche wieder ausziehen werde. Sie hat mich aufgefordert die Wohnung von ihm abzunehmen und mir die Schlüssel aushändigen zu lassen. Weiters hat sie mich aufgefordert weiterhin Miete für die Monate April und Mai zu zahlen.
Wie soll ich mich verhalten??? Ich sehe mich mit der Wohnungsübergabe aus dem Mietsvertrag entlassen, oder?
Wohnungsrückgabe
RE: Wohnungsrückgabe
Hallo
Also ich kündige meine wohnung auch im mai. Am 31. um genau zu sein. Und ich muss bis dahin schon die miete zahlen. Aber was ich nicht verstehe, warum sich dein Vermieter darum nicht kümmert (also wegen schlüsseln und so). Ist ja immerhin deren problem! Was musst du dich darum kümmern??
Pass auf jeden fall auf, weil mein vermieter versucht auch mit jeden tricks, dass ich weiter in der wohnung wohne. Musste auch eine gerichtliche kündigung machen etc.
Also ich kündige meine wohnung auch im mai. Am 31. um genau zu sein. Und ich muss bis dahin schon die miete zahlen. Aber was ich nicht verstehe, warum sich dein Vermieter darum nicht kümmert (also wegen schlüsseln und so). Ist ja immerhin deren problem! Was musst du dich darum kümmern??
Pass auf jeden fall auf, weil mein vermieter versucht auch mit jeden tricks, dass ich weiter in der wohnung wohne. Musste auch eine gerichtliche kündigung machen etc.
RE: Wohnungsrückgabe
Hallo!
Ich habe zwar beruflich mit Räumungsklagen zu tun gehabt, kann aber rechtlich nicht genau sagen, ob du die Wohnung zurücknehmen musst. Am besten wäre, zu den Amtstagen auf das zuständige Bezirksgericht zu gehen um sich dort kostenlose Rechtsberatung zu holen. Aber soweit ich informiert bin, ist auch eine mündliche Zusage ein Vertrag und somit bindend.
Ich habe zwar beruflich mit Räumungsklagen zu tun gehabt, kann aber rechtlich nicht genau sagen, ob du die Wohnung zurücknehmen musst. Am besten wäre, zu den Amtstagen auf das zuständige Bezirksgericht zu gehen um sich dort kostenlose Rechtsberatung zu holen. Aber soweit ich informiert bin, ist auch eine mündliche Zusage ein Vertrag und somit bindend.
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