Ich befinde mich in einem unbefristeten Mietverhältnis mit einer entsprechenden Indexklausel, welche bei einer Verbraucherpreisindexerhöhung von über 3% eine Anpassung der Miete vorsieht. Dies ist in den vergangenen Jahren nie umgesetzt worden. Nun erhalte ich vom Vermieter eine Nachforderung und nachträgliche Anpassung, die auf eine Indexsteigerung von August 96, März 2000, und April 2001 verweist. Meines Wissens ist eine nachträgliche Forderung nur Rückwirkend auf die letzten 3 Jahre möglich.Ist eine solche Anpassung Rückwirkend ab 1996 !!! nun zulässig und wie weit rückwirkend?
Mit Besten Dank für die Unterstützung!
MfG
Wilfried Wolf
Rückwirkede Mieterhöhung
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RE: Rückwirkede Mieterhöhung
Die Indexanpassung muss vom Vermieter fristgerecht verlangt werden, im Rahmen des MRG kann eine Indexanpassung nicht rueckwirkend vorgenommen werden, ausserhalb des Vollanwendungsbereiches des MRG jedoch rueckwirkend für drei Jahre.
RE: Rückwirkede Mieterhöhung
Schreiben Sie vielleicht aus Deutschland?
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