liebes forum,
ich bin ziemlich verzweifelt, da ich versuche auf mein recht zu plädieren.zum 01.11.04 bin ich aus meiner früheren mietwohnung ausgezogen um mir eine eigentumswohnung anzuschaffen.im mietvertrag stand, dass kündigung nur gerichtlich möglich wäre, daher ging ich zunächst davon aus dass meine schriftliche, fristgerecht eingereichte kündigung nicht akzeptiert wird. wurde sie aber schon.heute, vier monate nach meinem auszug, erhalte ich auf die adresse eines bekannten eine endabrechnung, aus der hervorgeht dass die 56qm wohnung für 1500 euro neu gestrichen,tapeziert und löcher verspachtelt wurden.mündliche absprache mit dem vermieter bei schlüsselübergabe im oktober war, dass er mich kontaktiert,falls noch was gemacht werden müsse. dies hat er aber nie getan!hinzukommt das ich die renovierung der durch einen wasserrohrbruch in der´wohnung über mir entstandenen demolierung in der küche ebenfalls zahlen soll (vermieter wurde damals telefonisch darüber in kenntnis gesetzt).kann ich da was gegen tun?lohnt sich eine kurzfristige mitgliedschaft bei der mietervereinigung?
mit hoffnungsvollen grüßen, die eigentümerin
ärger mit dem früheren vermieter
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- Registriert: 16.04.2007, 16:57
RE: ärger mit dem früheren vermieter
Die Mitgliedschaft bei einer Mietervereinigung ist nicht sehr kostspielig und lohnt sich auf jeden Fall.
RE: ärger mit dem früheren vermieter
Wenn Sie eine Rechtschutzversicherung haben, dann würde ich diese kontaktieren.
Für später: Schließen Sie eine Rechtschutzversicherung ab, denn die hilft Ihnen immer bei streitfällen!
Hoffe es läuft alles gtu ab!
LG
Für später: Schließen Sie eine Rechtschutzversicherung ab, denn die hilft Ihnen immer bei streitfällen!
Hoffe es läuft alles gtu ab!
LG
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