Hallo!
Also ich habe folgendes Problem:
Da mein Mann und ich uns eine Eigentumswohnung zugelegt haben hatte ich im November unsere Wohnung fristgemäß (wie ich der Meinung war) zum 29.02.04 gekündigt (wir wohnten 10 Jahre dort)!
Unser Vermieter kam im Dezember bei uns vorbei und sah sich die Wohung nochmal an und meinte wir müssen die Türen abschleifen und unsere Paneeldecke runterholen. Er lässt die Wohnung dann anschließend renovieren!
Auserdem sagte er uns wenn wir dieses schon eher schaffen würden, also ende Januar könnten wir die Wohnungsübergabe dann schon eher machen und wir könnten uns ein Monat Mieter sparen.
Gesagt getan, am 31.01. war dann die Wohnungsübergabe und er bekam alle Schlüssel von uns. Ich stoppte den Dauerauftrag für die Miete!
Jetzt bekam ich ein Anruf von Ihm das ja noch eine Monatsmiete fällig wäre! Ich sprach ihn auf das vereinbarte vom dezember an worauf er antwortete "dieses gilt nur wenn er die Wohnung vorzeitig hätte vermieten können"!
Aber jetzt hatte er ja schon alle schlüssel und konnte die Wohnung renovieren lassen und hatte ja auch schon Wohnunsbesichtigungen!!!!! Muss ich jetzt noch ein Monat miete nachzahlen obwohl die Übergabe schon gelaufen ist!!!!
Normalerweise hätt ich die Schlüssel ja dann bis ende Februar behalten können und er hätte ja auch erst im März renovieren können und die Wohnung besichtigen lassen!!!!!
Übrigens meinte er noch er wäre uns ja schon entgegen gekommen da wir ja 12 Monate kündigungsfrist hätten (wir wohnten 10 Jahre dort) und ausserdem bräuchten wir die CO-Messung nicht bezahlen (schornsteinfeger war am 28.01.04 da) und die Messung gilt für das kommende jahr und er musste das Waschbecken austauschen da es einen sprung hatte und das brauchten wir auch nicht bezahlen!
Was raten sie mir dazu????
Für eine rasche Antwort wäre ich sehr danbar!!
Wohnungsübergabe
RE: Wohnungsübergabe
> Übrigens meinte er noch er wäre uns ja schon entgegen gekommen da wir ja 12 Monate kündigungsfrist hätten (wir wohnten 10 Jahre dort)
Es handelt sich hier offensichtlich um eine Wohnung in Deutschland. Dies hier ist eine österreichische Seite, und befasst sich vornehmlich mit deutschem Recht.
Zur Länge der Kündigungsfrist habe ich was im Internet für Sie gefunden: Demnach hat es eine Gesetzesänderung gegeben: Früher betrug die Kündigungsfrist bei einer Wohndauer von über zehn Jahren tatsächlich auf beiden Seiten 12 Monate, nunmehr ist sie auf Seiten des Mieters auf drei Monate verkürzt. Demnach wären Sie also bezüglich der Kündigungsfrist im Recht gewesen..
Wenn Sie unter dem nachstehenden Link an dessen Kopfzeile "Hilfe vor Ort" das Bild anklicken, danach Ihre Postleitzahl, finden Sie eine Liste von Rechtsanwälten und Mietervereinigungen, die Ihnen mit allen Details beratend und allenfalls rechtsvertretend zur Seite stehen können.
Bitte berichten Sie doch auch hier von den Ergebnissen, sobald die Sache abgeschlossen ist. So können auch die Leser dieses Forums etwas lernen!
freundliche Grüße, alles Gute,
Akita
Die Länge der Kündigungsfrist hängt von der Wohndauer ab. Sie zählt von der Überlassung der Wohnung an bis zu dem Tag, an dem die Kündigung beim Vertragspartner ist. Bei mietverhältnissen bis fünf Jahren beträgt die Kündigungsfrist drei Monate, bei Mietverhältnissen über fünf Jahre sechs Monate, über acht Jahre neun Monate und über zehn Jahre zwölf Monate (gesetzliche Fristen).
Ab dem 01. September 2001 gelten diese Fristen jedoch nur noch für Vermieter. Mieter können grundsätzlich mit einer Frist von 3 Monaten kündigen, auch wenn der Vertrag vor dem 01.09.2001 geschlossen wurde.
Es handelt sich hier offensichtlich um eine Wohnung in Deutschland. Dies hier ist eine österreichische Seite, und befasst sich vornehmlich mit deutschem Recht.
Zur Länge der Kündigungsfrist habe ich was im Internet für Sie gefunden: Demnach hat es eine Gesetzesänderung gegeben: Früher betrug die Kündigungsfrist bei einer Wohndauer von über zehn Jahren tatsächlich auf beiden Seiten 12 Monate, nunmehr ist sie auf Seiten des Mieters auf drei Monate verkürzt. Demnach wären Sie also bezüglich der Kündigungsfrist im Recht gewesen..
Wenn Sie unter dem nachstehenden Link an dessen Kopfzeile "Hilfe vor Ort" das Bild anklicken, danach Ihre Postleitzahl, finden Sie eine Liste von Rechtsanwälten und Mietervereinigungen, die Ihnen mit allen Details beratend und allenfalls rechtsvertretend zur Seite stehen können.
Bitte berichten Sie doch auch hier von den Ergebnissen, sobald die Sache abgeschlossen ist. So können auch die Leser dieses Forums etwas lernen!
freundliche Grüße, alles Gute,
Akita
Die Länge der Kündigungsfrist hängt von der Wohndauer ab. Sie zählt von der Überlassung der Wohnung an bis zu dem Tag, an dem die Kündigung beim Vertragspartner ist. Bei mietverhältnissen bis fünf Jahren beträgt die Kündigungsfrist drei Monate, bei Mietverhältnissen über fünf Jahre sechs Monate, über acht Jahre neun Monate und über zehn Jahre zwölf Monate (gesetzliche Fristen).
Ab dem 01. September 2001 gelten diese Fristen jedoch nur noch für Vermieter. Mieter können grundsätzlich mit einer Frist von 3 Monaten kündigen, auch wenn der Vertrag vor dem 01.09.2001 geschlossen wurde.
RE: Wohnungsübergabe
Der Link:
http://www.mieturteile.de/Mietrecht/Kun ... sfrist.htm
Ja, und es sollte natürlich heißen, dass sich diese Seite vornehmlich mit österreichischem Recht befasst (und nicht deutschem).
mfg, A.
http://www.mieturteile.de/Mietrecht/Kun ... sfrist.htm
Ja, und es sollte natürlich heißen, dass sich diese Seite vornehmlich mit österreichischem Recht befasst (und nicht deutschem).
mfg, A.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 31 Gäste