Ich bin im Besitz der Hälfte einer ideeler Liegenschaftshälfte (Wohnung und Garten)
Welches Mietrecht hat hier Gültigkeit ?
Ist diese Liegenschaftshälfte auch verkäuflich ? oder muss es erst in Eigentum einverleibt werden.?
Wie kann man erfahren ob das Pfandrecht für Wohnhaus-Wiederaufbaufond schon abbezahlt wurde ? Wie heißt diese Stelle ? Dies möchte meine Tante wissen.
MRG
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RE: MRG
Hypotheken sind im Grundbuch eingetragen.
Ist eine Realteilung der Liegenschaft nicht moeglich und kommt kein Einvernehmen mit dem/den Miteigentuemer(n) zustande, kann eine Zwangsversteigerung betrieben werden. Davon ist jedoch abzuraten, da der Erloes meist weit unter dem wahren Wert der Liegenschaft liegt.
Ist eine Realteilung der Liegenschaft nicht moeglich und kommt kein Einvernehmen mit dem/den Miteigentuemer(n) zustande, kann eine Zwangsversteigerung betrieben werden. Davon ist jedoch abzuraten, da der Erloes meist weit unter dem wahren Wert der Liegenschaft liegt.
RE: MRG
> Ich bin im Besitz der Hälfte einer ideeler Liegenschaftshälfte (Wohnung und Garten)
> Welches Mietrecht hat hier Gültigkeit ?
> Ist diese Liegenschaftshälfte auch verkäuflich ? oder muss es erst in Eigentum einverleibt werden.?
"Besitz" und "Eigentum" sind verschiedene rechtliche Begriffe. Ich nehme an, wenn Sie hier von Besitz sprechen, dann sind Sie Hälfteeigentümer der Liegenschaft zu ideellen Anteilen. Das heißt, Sie können idR im Grundbuch Ihren Namen finden, es braucht idR nichts extra einverleibt werden. Die Liegenschaftshälfte ist auch verkäuflich, es sei denn, es wäre ein Veräußerungsverbot im Grundbuch eingetragen. (Aber auch dann gibt es oft Möglichkeiten des Verkaufs).
Die Frage ist nur: Werden Sie auch einen Kaufinteressenten finden, der an der ideellen Hälfte interessiert ist?
Wenn nach einer Vereinbarung zwischen den Miteigentümern mit dem Hälfteanteil die alleinige Benützung einer bestimmten Wohnung verbunden ist, und auch eines bestimmten Gartenteils, dann ist die Verkehrfähigkeit des Anteils eher gegeben. In diesem Fall wäre es aber oft ratsam, Wohnungseigentum zu begründen, um für die Zukunft klarere Verhältnisse zu begründen und auch die Vermietbarkeit und Verkehrsfähigkeit des Anteils zu vergrößern.
Was meinen Sie mit Mietrecht? Wenn Sie ideeller Miteigentümer sind, dann leiten Sie Ihr Wohnrecht doch aus dem Eigentum ab, und nicht aus einem Mietvertrag (obwohl Mietverträge wohl auch hier vorkommen..)
mfg, Akita
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> Wie kann man erfahren ob das Pfandrecht für Wohnhaus-Wiederaufbaufond schon abbezahlt wurde ? Wie heißt diese Stelle ? Dies möchte meine Tante wissen.
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> Welches Mietrecht hat hier Gültigkeit ?
> Ist diese Liegenschaftshälfte auch verkäuflich ? oder muss es erst in Eigentum einverleibt werden.?
"Besitz" und "Eigentum" sind verschiedene rechtliche Begriffe. Ich nehme an, wenn Sie hier von Besitz sprechen, dann sind Sie Hälfteeigentümer der Liegenschaft zu ideellen Anteilen. Das heißt, Sie können idR im Grundbuch Ihren Namen finden, es braucht idR nichts extra einverleibt werden. Die Liegenschaftshälfte ist auch verkäuflich, es sei denn, es wäre ein Veräußerungsverbot im Grundbuch eingetragen. (Aber auch dann gibt es oft Möglichkeiten des Verkaufs).
Die Frage ist nur: Werden Sie auch einen Kaufinteressenten finden, der an der ideellen Hälfte interessiert ist?
Wenn nach einer Vereinbarung zwischen den Miteigentümern mit dem Hälfteanteil die alleinige Benützung einer bestimmten Wohnung verbunden ist, und auch eines bestimmten Gartenteils, dann ist die Verkehrfähigkeit des Anteils eher gegeben. In diesem Fall wäre es aber oft ratsam, Wohnungseigentum zu begründen, um für die Zukunft klarere Verhältnisse zu begründen und auch die Vermietbarkeit und Verkehrsfähigkeit des Anteils zu vergrößern.
Was meinen Sie mit Mietrecht? Wenn Sie ideeller Miteigentümer sind, dann leiten Sie Ihr Wohnrecht doch aus dem Eigentum ab, und nicht aus einem Mietvertrag (obwohl Mietverträge wohl auch hier vorkommen..)
mfg, Akita
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> Wie kann man erfahren ob das Pfandrecht für Wohnhaus-Wiederaufbaufond schon abbezahlt wurde ? Wie heißt diese Stelle ? Dies möchte meine Tante wissen.
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