ich hatte vor kurzem in der Türkei einen Autounfall. Es ist jetzt schon 2 Monate her. Ich habe den Schaden der Versicherung noch nicht gemeldet. Was kommt auf mich zu? Muss ich mit einer hohen Strafe rechnen?

Bei meiner Aussage geht es doch um was ganz anders, als was Du argumentativ eingeworfen hattest. Überleg einmal, warum man bei einem Unfall die Polizei sofort hinzuziehen und sie mit einem Ereignis nicht erst in ein paar Monaten konfrontieren sollte. Der Versicherer möchte bei schadenersatzrechtlichen Ansprüchen auch klären wollen, ob womöglich unrechtmäßige Schadensforderungen gestellt werden. Um den Unfallhergang vollständig rekonstruieren und untersuchen zu können, braucht sie alsbald sämtliche Informationen. Wirkt man entgegen der Vertragsbedingungen nicht mit, die nicht per Gaudi existieren, kann es eben passieren, dass man die Versicherungsleistung verliert. Soweit wird es allerdings nicht kommen, sollte die Sachlage ausreichend protokolliert und für das Versicherungsunternehmen keine Zweifel über den Unfallhergang bestehen.Spätestens innerhalb einer Woche müssen Sie den Unfall gemeldet haben. Diese Frist wird von den Versicherungsanstalten in den Obliegenheiten vorgeschrieben. Verstoßen Sie gegen Ihre Pflichten, befreien Sie die Unfallversicherung von Ihrer Leistungspflicht. Nicht nur das, Sie geben der Unfallversicherung auch das Recht, den Vertrag zu kündigen. Es ist daher äußerst wichtig, diese Frist nicht zu verpassen.
[...]
Achtung: Beachten Sie hier den Unterschied zwischen Versicherungsnehmer und Versicherten! Versicherungsnehmer sind verpflichtet, den Obliegenheiten nachzukommen.
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 123 Gäste