Danke für die sehr ausführliche Antwort.
Wir haben unsere Sorgfaltspflicht mit Sicherheit nicht verletzt. Unsere Daten sind nirgendwo aufgeschrieben, noch ist uns die Karte mal abhandengekommen, noch öffnen wir irgendwelche E-Mails. Kontoauszüge gibt’s so gut wie keine papierenen mehr. Da sind wir schon immer auf der Hut. Im Gegenteil, wir haben sofort gehandelt, um den Schaden zu vermeiden,
Uns ist es ja sofort aufgefallen, weil wie gesagt sofort eine Nachricht über die Abbuchung aufs Handy kommt. Was ich nicht verstehe, ist, warum wir keine Nachricht über die Abbuchung von 0,01 Euro bekommen haben, die tags zuvor um fast die exakt gleiche Uhrzeit erfolgt ist. Und vor allem auch, warum die Firma Visa, wenn wir das sofort (also innerhalb von 30 Minuten) beim Notruf melden, dann zwei Tage später den von uns reklamierten Betrag vom Konto bei unsere Hausbank (Raiffeisen) abbucht.
Frage 1: Wieso kann das dann noch passieren, wenn von uns umgehend gemeldet wurde, dass das Betrug ist? Wir sind ja sofort draufgekommen, dass das nicht von uns ist. Warum reagiert Visa nicht sofort?
Wir werden das jetzt jedenfalls zur Anzeige bringen, danke für den Rat. Dabei geht es nehme ich an nur um eine formelle Absicherung, denn ich denke nicht, dass die Polizei an einer Aufklärung interessiert ist.
Du schreibst „ … d
ass die Bank nach dem Zahlungsdienstgesetz die von Dir nicht autorisierte Zahlung unverzüglich wieder gutgeschrieben wird, was dann bis zum Ende des folgenden Geschäftstags erfolgen sollte.“
Frage 2: Was meinst du hier mit „Bank“? Die Firma Visa oder unsere hausbank, bei der wir das Konto haben, wo der Betrag final zwei Tage später abgebucht wurde?
Und du schreibst: „
Auf der anderen Seite könnte es nämlich sein, dass die Bank keine ordnungsgemäße Transaktionsüberwachung durchgeführt hatte“ . Hier ist für mich wieder die Frage, wer hier mit „Bank“ gemeint ist. (sorry für meine blöde Fragerei).
F
rage 3: Und dorthin (Visa oder Raiffeisen) schreibe ich
eine Bitte um Rücküberweisung laut Zahlungsdienstgesetz?
Frage 4. Gibt’s dafür eine Gesetzesstelle, auf die ich mich beziehen kann? Ist das damit gemeint? https://verbraucherrecht.at/zahlungsdienstegesetz-zadig-2018/3999
Und wer bin ich überhaupt? Der Zahlungsdienstnutzer, oder?
Hier steht: „
Die Haftung für missbräuchliche oder fehlerhafte Zahlungsvorgänge liegt, auch beim Einsatz neuer Zahlungsdienstleister, beim kontoführenden Zahlungsdienstleister, der jedoch ein Regressrecht gegenüber dem neuen Dienstleister hat.“
Frage 5: Heißt das, dass die Hausbank dafür haftet und sich an Visa regressieren kann?
Und weiter: „D
ie Rechtsstellung des Zahlers bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen wird jedoch verbessert: Bei missbräuchlicher Verwendung eines Zahlungsinstruments haftet der Zahler nur, wenn er in der Lage war, den Verlust, den Diebstahl oder die sonstige missbräuchliche Verwendung des Zahlungsinstruments zu bemerken. Aber selbst in diesem Fall ist die Haftung des Zahlers gem § 68 Abs 1 ZaDiG 2018 auf höchstens 50 Euro begrenzt; bisher lag die Haftungsgrenze bei 150 Euro.“
Frage 6: Kann ich mich auf das berufen und bei wem? Der Hausbank (in diesem Fall Raiffeisen) oder Visa?
Hier (https://www.wko.at/branchen/information-consulting/finanzdienstleister/artikel-zahlungsdienstegesetz.pdf) unter Punkt 7 steht (mE) Ähnliches und ist wie folgt vermerkt: „
Grundsätzlich sieht § 44 Abs 1 ZaDiG eine verschuldensunabhängige Haftung des Zahlungsdienstleisters vor, sodass der Zahlungsdienstleister das Risiko eines nicht ordnungsgemäß autorisierten Zahlungsvorgangs trägt.“
Weiter steht hier zu lesen „
Die Beweispflicht für Betrug, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trägt der Zahlungsdienstleister, es kommt damit im Gegensatz zur früheren Rechtslage, bei der der Zahler die Beweislast trug, zu einer Beweislastumkehr.“
Frage 7: Das würde bedeuten, dass Visa uns beweisen muss, dass WIR vorsätzlich, betrügerisch oder grob fahrlässig gehandelt haben?
Es tut mir leid, wenn sich meine Fragen überschlagen oder überdecken. Danke für deine bzw. eure weiteren Antworten!
Danke abermals für die Info.