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von JUSLINE » 02.05.2003, 17:07
Diese Frage kann *so* gar nicht beantwortet werden!
Dazu ist es ja wichtig, noch mehr Details zu wissen,
ZB.
- Was war schuld am Stromausfall?
- Ist durch diesen Stromausfall der Boiler beschädigt worden?
- Wie sind die Mietverhältnisse, Besitzverhältnisse an der Wohnung, wer ist verpflichtet, für die Erhaltung des Boilers zu sorgen?
zB..
ZB. Wenn Sie in einer Hauptmietwohnung, in einem "Zinshaus" leben, und seitens der Hausverwaltung wurden - sagen wir - Baumaßnahmen im Stiegenhausbereich - veranlasst, - die werkenden Arbeiter verursachen aber einen Stromausfall, durch den auch Ihr Boiler derart, und nachweislich, in Mitleidenschaft gezogen wurde, dass er nicht mehr funktionierte, -dann hat wohl die Hausverwaltung für die Reparatur des Boilers aufzukommen.
Aber es gibt viele denkbare Fälle, in denen sehr wohl Sie selbst diese Boiler -Reparatur zahlen müssen.
mfg, MA.