Ich hab mich ca. September 2001 in der Schule Dr.Roland eingeschrieben. Ich hab einen Vertrag unterzeichnet, wo ich mit der Zahlung von € 300 / Monat einverstanden war, die ich als Schulgeld zu bezahlen hatte. Diese Gebühren, wurden von meinem Vater übernommen, was allerdings im Vertrag nicht aufscheint. Das 1.Semester habe ich besucht und wollte dann zu einer normalen kostenlosen Abendschule wechseln, um dort die Matura zu machen. Leider hab ich das anscheinend nicht Frist gerecht gemacht. Denn damals (ca.April 2002) wurde mir gesagt, dass ich nur vor dem Ende des Semesters aus dem Vertrag aussteigen kann. Nun ist es so, dass ich niemals in einer Vorlesung war, oder sonstige Dienstleistungen in jedweidiger Form seitens der Schule im 2.Semester in Anspruch genommen habe. Und nun habe ich ein Schreiben bekommen, dass ich plötzlich 14363,53€ zu zahlen habe. Lt. meinem Vater sind seit längerer Zeit keine Rechnungen mehr gekommen. Und seitens der Schule wurde das Schulgeld nur bis zum Mai bezahlt.
Wie ist die Rechtslage, dass ich Dienstleistungen bezahle, ohne, dass ich Sie je genutzt habe?
In wie fern ist es der Schule gestattet mir eine derartige Kündigungsfrist (einmal im Semester und wirkend ab Semesterende) zu geben ?
Gibt es eine Möglichkeit die Forderung der Schule nicht zu erbringen?
Ich habe am Donnerstag einen Termin in der Schule mit dem Direktor. In wie fern ist er im Recht ?
Dr.Roland
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RE: Dr.Roland
Sehen Sie sich die vertraglichen oder allgemeinen Geschaeftsbedingungen an, was dort zum Thema Kuendigungsfristen steht. Der Umstand, dass Sie die Dienstleistungen nicht in Anspruch genommen haben, befreit Sie nicht von allfaelligen Zahlungsverpflichtungen. Wenden Sie sich ggfs. an die AK oder an den VKI.
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