§ 4 MRG enthält eine Aufzählung, welche baulichen Maßnahmen als nützliche Verbesserungen gelten, u.a. Beheizungsanlagen.
Wie sieht´s aber jetzt mit Klimaanlagen aus? Sind die nicht eine Art Beheizung nur im umgekehrten Sinne?
nützliche Verbesserungen
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