Kampf gegen Genealogie.de

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Martin35
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Kampf gegen Genealogie.de

Beitrag von Martin35 » 26.03.2007, 17:09

Für die Taufe meiner Tochter suchte ich nach der Bedeutung ihres Namens.Ich habe bei Google das stichwort "namensbedeutung" eingegeben und bin sehr schnell auf die Seite Genealogie.de gekommen.

Damit man überhaupt zu einer Info über einen Namen kommt wird von einem verlangt, dass man seine persönlichen Daten angibt und die allgemeinen Geschäftsbedingungen anklickt.

Ich dachte mir dass die persönlichen Daten für Werbezusendungen gebraucht werden.

Die Info die ich dann über den Namen bekam war mehr als dürftig.

ich habe mich noch ein wenig in der webside umgesehen und das war es auch schon.

einige Tagen später fand ich eine Mail mit einer Zahlungsaufforderung über 60 Euro. für ein Abo über 12 monate, dass ich gar nicht wollte.

Daraufhin habe ich mir die genealogie seite nochmal genauer angesehen und das Kleingedruckte entdeckt.

ich habe im TV schon ein paar berichte über solche internetseiten gesehen und und konnte es nicht glauben, dass mir auch so etwas passiert ist.

Nach einer kurzen Schrecksekunde habe ich mir einen Musterbrief von der Arbeiterkammer gesucht ihn gemailt und ihn am nächsten tag eingeschreiben gesendet.



Was hier geschieht ist in meinen Augen sittenwidrig wenn nicht schon Betrug.



wer den Gleichen Musterbrief senden will hier ist er:



Sehr geehrte Damen und Herren!



Sie haben mir gegenüber eine Forderung für die Inanspruchnahme von Internetleistungen geltend gemacht. Selbst wenn ich das Anmeldeformular auf ihrer Homepage ausgefüllt hätte, so würde dies jedenfalls keine gültige Rechtsgrundlage für die von Ihnen geltend gemachten Forderung schaffen. Ich hätte jedenfalls keinen auf einen entgeltliche Leistung gerichteten Willen gehabt. Gemäß § 864 a ABGB sind überraschende nachteilige Vertragsklauseln nicht gültig. Auch wenn es sich bei Ihnen um eine ausländische Firma handeln sollte, so wäre gemäß 5 EVÜ auf den Vertrag östrerreichisches Recht anzuwenden. Selbst wenn ich also Ihre Internetseite besucht hätte, so wäre jedenfalls die geltend gemachte Forderung nicht entstanden. Vorsorglich und hilfsweise erkläre ich den Rücktritt von einem allfälligen Vertrag bzw. erkläre ich die Irrtumsanfechtung, auch dies nur höchst vorsorglich.



Sollten Sie entgegen dieser Ausführung der Ansicht sein, dass ein Vertrag zu Stande gekommen wäre, so wird um entsprechenden Nachweis gebeten. Es wird bereits vorsorglich darauf hingewiesen, dass die IP- Adresse den Nachweis eines Vertragsabschlusses nicht ersetzt. Sie erfüllt auch in keinster Weise die Voraussetzung, die an eine digitale Signatur zu stellen wären.









Mit freundlichen Grüßen
















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