durch "gratis" einloggen in falle geraten

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JUSLINE
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durch "gratis" einloggen in falle geraten

Beitrag von JUSLINE » 07.12.2006, 12:38

hallo !

viele firmen, die im internet tätig sind (sind meist aus deutschland), senden nach dem "gratis" einloggen eine zahlungsaufforderung und behaupten, man wäre mit ihnen einen vertrag eingegängen und hätte widerrufen müssen. auf ihrer seite gibt es dann aber einen hinweis, dass man innerhalb einer gewissen zeit auf dieses mail (!) antworten (= das abo widerrufen) muss. was ist nun das beste: 1) einfach nicht zu reagieren 2) schnell noch zu widerrufen? ich glaube, beides kann einen haken haben.

diese firmen gehören eigentlich angezeigt, weil die AGBs sind - so wie früher das "kleingedruckte" auf einer vertragsrückseite - immer so geschrieben, dass man 1) sich eh' kaum auskennt und 2) frühzeitig müde wird, den text ganz zu lesen. diese firmen warten aber nur darauf, dass ihnen jemand so "in die falle" geht.

bitte dringend um hilfe, einer der forumnutzer stellte eine frage in der richtung, sie wurde aber noch nicht beantwortet. liebe grüsse s.w.




MEMIL
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RE: durch "gratis" einloggen in falle geraten

Beitrag von MEMIL » 08.12.2006, 09:23

In Österreich kann man durch "nicht widerrufen" kein Geschäft durch Internet abschließen. Außer wenn diese Möglichkeit angeboten wurde und man ausdrücklich mit ja beantwortet hat. Nur durch einlogen passiert in Österreich nichts. Schriftlich (Zeitungsabos) kann man schon Abonnent werden, da muss man aber unterschrieben haben, dass man die "Nichtwiderrufsklausel" akzeptiert hat.

Für Deutschland kann ich leider nichts sagen, vielleicht kennt ein von meinem Kollegen hier die Rechtslage dort.

MfG,

MEMIL


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