...der fall sieht wie folgt aus:
ich schreibe immer wieder einer bekannten mails...nichts besonderes eigentlich, dann und wann nehmen wir uns halt auf die schaufel und nicht jeder joke wäre wohl für jedermann leicht begreiflich...
nun habe ich aber über ein zeitlang eine andere mail-adresse als zweit-adresse dieser bekannten angesehen (wodurch mir dieser irrtum unterlaufen ist, kann ich nicht mehr sagen...)
die andere dame, mit der ich kurz schon mal kontakt hatte, hat sich sodann bei der telekom beschwert und die haben stunk gemacht...
gibts da objektiv irgendwelche konsequenzen?
ich mein, die mails waren nie an diese andere dame gerichtet, waren weder bedrohlich, ekelhaft oder sonstwas...
und sie hat mich auch niemals auf diesen irrtum aufmerksam gemacht...
ich mein, da fühlt man sich gleich zum verbrecher gestempelt, und das ärgert mich eben ein wenig - kontrolliert man da bei der telekom denn nicht, ob eine beschwerde überhaupt substanz hat?
max
KOnsequenzen bei irrtümlicher Mail-Versendung?????????
RE: KOnsequenzen bei irrtümlicher Mail-Versendung?????????
Keine Sorge! Du bist nicht allein! Das ist schon vielen passiert. Dafür dass du was unzulässiges gemacht hättest, wären notwendig gewesen, dass:
1) Vorsatz deiner Seite feststellbar wäre. Dass du die Absicht eine andere Person vorzutäuschen gehabt hättest. Das war anscheinend nicht der Fall. Du hast dich einfach geirrt.
2) Die Person dich davon gewarnt hätte und du weiterhin Mail versendet hättest. Das war anscheinend auch nicht der Fall.
Was den Inhalt der Mails betrifft ist irrelevant. Auch wenn der Inhalt nur subjektiv betrachtet sittenwidrig wäre, hättest du bei einem Irrtum keinen Tatbestand der Täuschung erfüllt. Irrtum bleibt Irrtum auch wenn der Inhalt subjektiv betrachtet sittenwidrig wäre. Anderes wäre wenn der Inhalt illegal wäre (Kinderponographie z. Beispiel). Dann wärest du sofort belangbar. Das hätte aber mit Irrtum nichts zu tun. Auch der Bankräuber der sich an der Tür der Bank geirrt hat (und beim Gemeindamt nebenbei gestürmt hat) wurde verhaftet. Das war auch ein Irrtum von ihm, aber der "Inhalt" seiner tat war in sich auch subjektiv betrachtet illegal.
MfG,
MEMIL
1) Vorsatz deiner Seite feststellbar wäre. Dass du die Absicht eine andere Person vorzutäuschen gehabt hättest. Das war anscheinend nicht der Fall. Du hast dich einfach geirrt.
2) Die Person dich davon gewarnt hätte und du weiterhin Mail versendet hättest. Das war anscheinend auch nicht der Fall.
Was den Inhalt der Mails betrifft ist irrelevant. Auch wenn der Inhalt nur subjektiv betrachtet sittenwidrig wäre, hättest du bei einem Irrtum keinen Tatbestand der Täuschung erfüllt. Irrtum bleibt Irrtum auch wenn der Inhalt subjektiv betrachtet sittenwidrig wäre. Anderes wäre wenn der Inhalt illegal wäre (Kinderponographie z. Beispiel). Dann wärest du sofort belangbar. Das hätte aber mit Irrtum nichts zu tun. Auch der Bankräuber der sich an der Tür der Bank geirrt hat (und beim Gemeindamt nebenbei gestürmt hat) wurde verhaftet. Das war auch ein Irrtum von ihm, aber der "Inhalt" seiner tat war in sich auch subjektiv betrachtet illegal.
MfG,
MEMIL
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