vor ein paar Tagen erhielt ich die eingeschriebene Forderung eines Rechtsanwaltes meine Domain "hallo-gugging.at" binnen 5 Tagen zu löschen, da sein Mandant die Marke "Hallo-in-Gugging" geschützt hat und eine Domain "hallo-in-gugging.at" besitzt.
Ich hätte Kunden seines Mandanten (zu dem ich in Konkurrenz stünde) kontaktiert und da dies zu Verwechslungen führen kann ist das gegen die guten Sitten und ich soll das also unterlassen.
Weiters solle ich ihm sofort 300.- €uro überweisen für die Kosten seines notwendig gewordenen Einschreitens.
Tatsächlich war die Seite unter dieser Domain bis vor kurzem (nach Datum der Beschwerde) überhaupt nicht genutzt, nur ein Weiterleitungslink auf eine andere Site = hallo-gugging.com - diese wurde aber nicht beanstandet.
Ich stehe nicht in Konkurenz mit dem Mandanten, da ich ganz andere Dienstleistungen anbiete. Der Kundenkreis des Mandanten beschränkt sich nur auf einen Teil meines (möglichen) Kundenkreises.
Ich trete unter "Hallo-Gugging Internet-Service" auf, was nur wenig Verwechslungsgefahr beinhaltet. Der Mandant betreibt ein Internetverzeichnis für eine einzelne Branche.
Die Namen habe ich leicht verfälscht

Bitte um Rat!