ich hätte eine Frage zu einem Vertrag. Mir ist gerade aufgefallen, dass in einem Kaufvertrag für Badinstallationen bei der Dusche eine Position über eine Milchglastrübung einer Duschwand verrechnet wurde.
Das wurde beim Kauf gar nicht gewünscht – auf der Endrechnung ist die Position nun aber verrechnet, aber nicht ausgeführt.
Leider ist es mir während des Baues nicht aufgefallen.
(Bevor jemand über mich herfällt, wie verantwortungslos das war, dass das nicht genauer geprüft wurde, bitte einfach akzeptieren, dass ich aus Gründen, auf die ich nicht näher eingehen möchte, mit allem überfordert war. - Der Schaden ist passiert, Kritik ändert das nicht mehr, ich würde es heute auch anders machen.

Heute musste ich jedoch aufgrund eines Defektes einer Armatur etwas nachsehen und da fiel es mir auf.
Die Rechnung wurde Mitte 2014 erstellt.
Meine Fragen: Wie lange im Nachhinein kann ich damit auf die Firma zugehen.
Falls es noch nicht verjährt ist – was kann ich von der Firma fordern? Ersatz oder Nachlieferung?
Vielen herzlichen Dank und liebe Grüße,
Meali