Vermittlergenehmigung bei Online Portal?!

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JUSLINE
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Vermittlergenehmigung bei Online Portal?!

Beitrag von JUSLINE » 22.11.2004, 18:02

Hallo allerseits. Ich habe an euch folgende Frage. Wie sieht es in Österreich rechtlich aus, wenn man einen Onlineauftritt hat der ähnlich wie eine Auktion funktioniert. Es geht dabei um eine Plattform wo Anbieter (privat oder gewerblich) Ihre Sachen (nehmen wir als Beispiel einmal neue und gebrauchte Ersatzteile für Motorräder an) anbieten können und Interessenten diese dann natürlich erwerben können. Nachdem der Interessent das Produkt vom Anbieter kauft, zb. mit einem klick auf "Kaufen" würde die zuständigkeit der Plattform enden.



Der Grund meiner Hinterfragung ist das ich folgendes gehört habe aus Deutschland:

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Und zwar gab es kürzlich ein Urteil gegen ein Immobilenverzeichnis, dass man sowas nur betreiben darf, wenn man eine sogenannte vermittler genehmigung hat - und die kostet wohl...

hintergrund ist, dass die deutsche justiz eine besondere sorgfaltpflicht für das zusammenbringen von geschäftspartner und vermitteln von verkäufen verlangt.

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Nun eben meine Frage ob es solche Urteile auch in Österreich gibt, bzw. ob es bei einer oben beschriebenen Plattform überhaupt zutreffen würde, da diese Plattform ja nicht selber Produkte vertreibt sondern diese nur als Anlaufstelle anbietet.



Ich hoffe ich habe mich einigermassen verständlich ausgedrückt :)





Schönen Abend noch

LG



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