Beitrag
von alles2 » 18.04.2022, 11:34
Ok, dann will ich es mal auf die unsanfte Methode versuchen. Meines Wissens gibt es dafür keine Verordnung, weil es diese in dem Fall nicht braucht und man sich auch an ausgesprochene Empfehlungen des Ministeriums richten kann, so wie es eben Wien tut.
Das ist übrigens keine Seltenheit, zumal es sich bei den Rasenmähzeiten nicht recht viel anders verhält. Selbst wenn Gemeinden keine ortspolizeiliche Verordnungen erlassen haben, kann man tagsüber (unter menschlichen Bedingungen und zur christlichen Zeit) unbekümmert rasenmähen. Daher gibt es Gemeinden, die hinsichtlich der Zeiten keine Vorgaben haben, bei denen es per Verordnung bestimmt ist oder eben nur eine Empfehlung ausgesprochen wird.
Auch auf die Gefahr hin, dass Du dort bereits drübergestolpert bist, findest Du unter folgendem Link die bundesweite Bestimmungen und weiter unten dann die regionale Regelungen der jeweiligen Bundesländer:
https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Aktuelle-Ma%C3%9Fnahmen.html#neue-regelungen-ab-dem-16-april-2022
Mir ist schon klar, dass einigen diese Wiener Lösung missfällt. In dem Fall wird teilweise nach § 7a Epidemiegesetz (EpiG) die bescheidmäßig verfügte Absonderung bekämpft. Das muss jeder für sich wissen, zumal alles ein Ende haben kann und eingeleitete Überprüfungsverfahren innerhalb so kurzer Absonderungsdauer gegenstandslos werden, wenngleich ein Verwaltungsgericht in so einem Fall aufgrund der strikten gesetzlichen Fristvorgaben zu einer (äußerst) raschen Entscheidung verpflichtet wäre.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!