Hallo,
habe eine Frage bzgl. Definition und Aufgabenbereich folgender Personen auf dem Bau und eventuell kennen Sie diese Thematik und können mir eine unverbindliche Auskunft geben.
Der Bauherr ist im Sinne des BauKGs verantwortlich für die Umsetzung und Einhaltung des Sicherheit- und Gesundheitsschutzes während der Bauphase, d.h. ist weisungsbefugt, während der Baukoordinator nur darauf hinweist bzw. den Bauherrn hinsichtlich Arbeitsschutz unterstützt.
Er kann dies aber an einen externen Projektleiter weitergeben und übertragen, z.B. auch an einen Baukoordinator, wenn derjenige damit einverstanden ist.
Es gibt lt. BauKG einen Projektleiter gem. BauKG und für die meisten Projekte wird gesondert von der Behörde lt. Bescheid ein Bauverantwortlicher (Bauführer) verlangt.
Sind Projektleiter gem. BauKG und Bauverantwortlicher dieselbe Person mit denselben Aufgaben, oder sind sie getrennt zu betrachten?
Vielen Dank schon mal im Voraus
BG Markus
Baustellenkoordinationsgesetz (BauKG)
Re: Baustellenkoordinationsgesetz (BauKG)
Da neben dem BauKG (Bundesgesetz) auch die einzelnen BauO (Landesgesetze) hinein spielen, empfehle ich Ihnen nachstehende Quellen:
Kommentiertes BauKG:
https://www.arbeitsinspektion.gv.at/Branchen/Branchen/Kommentiertes_Bauarbeitenkoordinationsgesetz.html
Darin findet sich zB folgender Kommentar, der Ihre Frage nach der Zulässigkeit der "Mehrfachkompetenz" betrifft (Unterstreichungen und Fettstellungen durch mich erfolgt):
ProjektleiterInnen können Selbständige, Betriebsangehörige oder an der Ausführung des Bauwerks beteiligte Unternehmen sein (z.B. Baumeister); seit dem ANS-RG auch externe Dritte (zB. Bauträger), sofern sie die erforderliche Fachkunde aufweisen und Arbeiten im Zusammenhang mit dem jeweiligen Bauvorhaben für den Bauherrn durchführen. Nach einigen Bauordnungen muss ein nach gesetzlichen Bestimmungen (z.B. ZiviltechnikerG, GewO) befugter „Bauleiter (Bauführer)“ bestellt werden, der zusätzlich auch mit der Projektleitung nach BauKG beauftragt werden kann.
Wer darf Bauführer sein:
https://www.wko.at/branchen/gewerbe-handwerk/bau/der-baufuehrer-und-seine-gewerbeberechtigung.pdf
Kommentiertes BauKG:
https://www.arbeitsinspektion.gv.at/Branchen/Branchen/Kommentiertes_Bauarbeitenkoordinationsgesetz.html
Darin findet sich zB folgender Kommentar, der Ihre Frage nach der Zulässigkeit der "Mehrfachkompetenz" betrifft (Unterstreichungen und Fettstellungen durch mich erfolgt):
ProjektleiterInnen können Selbständige, Betriebsangehörige oder an der Ausführung des Bauwerks beteiligte Unternehmen sein (z.B. Baumeister); seit dem ANS-RG auch externe Dritte (zB. Bauträger), sofern sie die erforderliche Fachkunde aufweisen und Arbeiten im Zusammenhang mit dem jeweiligen Bauvorhaben für den Bauherrn durchführen. Nach einigen Bauordnungen muss ein nach gesetzlichen Bestimmungen (z.B. ZiviltechnikerG, GewO) befugter „Bauleiter (Bauführer)“ bestellt werden, der zusätzlich auch mit der Projektleitung nach BauKG beauftragt werden kann.
Wer darf Bauführer sein:
https://www.wko.at/branchen/gewerbe-handwerk/bau/der-baufuehrer-und-seine-gewerbeberechtigung.pdf
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at
www.vertragsbegleiter.at
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 3 Gäste