Frage zu § 554 ABGB

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N151142OERP
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Frage zu § 554 ABGB

Beitrag von N151142OERP » 22.02.2022, 11:21

Frage eines alten Mathematikers an die ABGB-Spezialisten & ABGB-Gurus : Ein Alleinerbe übernimmt (automatisch) auch ein (nach 43 Jahren) vom Erblasser ersessenes Recht?
Danke vorab & mfG / Othmar



MG
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Re: Frage zu § 554 ABGB

Beitrag von MG » 22.02.2022, 13:59

Wenn eine Person Eigentum durch Ersitzung bereits erworben HAT, dann fällt auch dieser ersessene Gegenstand in die Erbmasse und kann das Eigentum an der Sache damit auch vererbt werden. Dies gilt mAn sinngemäß genauso für ein ersessenes Recht.

Wenn es sich um Rechte im Zusammenhang mit Grundstücken handelt (Dienstbarkeiten wie Wegerechte oä.) wäre dem Rechteinhaber zu empfehlen, dafür zu sorgen, dass das ersessene Recht auch ins Grundbuch eingetragen wird.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

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N151142OERP
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Aw: Re: Frage zu § 554 ABGB

Beitrag von N151142OERP » 22.02.2022, 14:25

Danke für rasche Antwort & Info - lG/Othi :D

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