Guten Tag,
ich bin Eigentümer einer Wohnung, und in unseren Objekt wurde bei einen anderen Eigentümer auf Kosten der Allgemeinheit eine Steckdose instandgesetzt.
Der Hausverwalter schrieb mir, Instandsetzungen von Steckdosen sind der Rücklage enthalten, weil es keine Verbesserung ist.
Leider habe ich keinen Paragraphen im WEG dazu gefunden
Vielleicht kann mir wer Helfen.
herzlichen Dank
Steckdose in einer Wohnung erneuern
Re: Steckdose in einer Wohnung erneuern
Gemäß § 28 Abs.1 Z 1 WEG (Wohnungseigentumsgesetz) stimmt das einfach nicht, sofern sich die Steckdose im Wohnungsinneren des Eigentümers befindet und wenn im Wohnungseigentumsvertrag nichts abweichendes festgehalten ist. Jeder ist für seinen eigenen Teil hinsichtlich Erhaltung und Instandsetzung selbst verantwortlich.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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- Registriert: 09.02.2022, 10:46
Re: Steckdose in einer Wohnung erneuern
Herzlichen Dank für die Antwort
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