Eintrag im Grundbuch

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Lilli100
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Eintrag im Grundbuch

Beitrag von Lilli100 » 07.02.2022, 19:20

Guten Tag!

Was bedeutet es, wenn im Grundbuch unter dem Abschnitt A2 folgender Eintrag steht:

1 a 212/1958 Baubeschränkung hins GST .6 (Haus)
2 a 557/1970 Enteignung bezüglich GST 2/2 (Grundstück 219 m2)

Eintrag 2 wurde später gelöscht. Ich frage mich wie der Eintrag "Enteignung" zu verstehen ist?

Danke



alles2
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Re: Eintrag im Grundbuch

Beitrag von alles2 » 07.02.2022, 20:53

In dem Teil geht es auch um die Ersichtlichmachung von öffentlich-rechtlichen Beschränkungen. Es kann sich um ein früherer Bauverbot im öffentlichen Interesse handeln. Oder es gab gegenüber einer Behörde oder gar einer Person eine offene Forderung, während ein Teil der Grundstücks als Entschädigung vorgesehen wäre. Wurde ein Rechtsmittel eingereicht und ist die Sache vom Tisch, würde der Eintrag auch wieder rausfliegen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

MG
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Re: Eintrag im Grundbuch

Beitrag von MG » 07.02.2022, 21:10

Wenn man genau wissen will, was der Inhalt dieser Eintragungen ist, dann muss man sich die Mühe machen, die Urkunde im Grundbuch auszuheben und anzusehen. Die Zahl mit der Jahreszahl nach dem Schrägstrich ist die Tagebuchzahl. Mit dieser findet man in der Urkundensammlung des jeweiligen Grundbuchsgerichtes die Urkunde, die Grundlage für die Eintragung war, also zB für die angesprochene Enteignung.

Die Grundbücher in Ö sind übrigens voll mit derartigen Eintragungen. Verpflichtungen zu Grundabtretungen. "Herstellung der Höhenlage", Abtragungsverpflichtungen, Verpflichtung zur Übergabe usw usw., die zu einem großen Teil keine Relevanz mehr haben.

Hintergrund ist, dass sich niemand darum gekümmert hat, diese Eintragungen nach der Erledigung der Anordnungen oder Verpflichtungen löschen zu lassen. Möchte man heute eine derartige Eintragung, zB die Verpflichtung zur Herstellung der Höhenlage löschen lassen, auch wenn dies für jedermann ersichtlich ist, dass dies schon seit ewigen Zeiten erfolgt ist, dann muss (zB in Wien) extra ein Sachverständiger die Adresse besuchen und dies bestätigen.

Von selber erfolgen im Grundbuch in den wenigsten Fällen irgendwelche Löschungen.

In Wien findet man hierzu auch noch sehr spezielle Eintragungen, wie zB Anordnungen, dass von einer bestimmten Adresse aus, eine "Sichtachse zum Schloss Schönbrunn von Bebauung freizuhalten ist".
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Lilli100
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Re: Eintrag im Grundbuch

Beitrag von Lilli100 » 08.02.2022, 09:41

Vielen Dank für die raschen Antworten!
Ich habe versucht die Urkunde über das Steierm.Landesarchiv auszuheben. Leider wurde sie dort nie hinterlegt,1899 ist lange her. Also ohne Urkunde ist der Grund der Enteignung nicht mehr feststellbar?

MG
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Re: Eintrag im Grundbuch

Beitrag von MG » 08.02.2022, 12:50

Wieso 1899? Die von Ihnen geposteten Jahreszahlen sind doch 1958 und 1970.
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alles2
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Re: Eintrag im Grundbuch

Beitrag von alles2 » 08.02.2022, 12:55

Das hatte ich mich auch gefragt. Doch da hake ich nicht weiter nach, wenn ich merke, dass der Fragesteller weiß, wovon er redet, und sofern wir nur ein Bruchteil vom Ganzen erblicken.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Lilli100
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Re: Eintrag im Grundbuch

Beitrag von Lilli100 » 08.02.2022, 15:09

Vieleicht habe ich da was falsch verstanden oder mich falsch ausgedrückt.
Im Teil "B" des Grundbucheintrages steht und das ist der Vertrag:

a 5407/1885 Urkunde 1885-11-24 Eigentumsrecht

Ich hoffe ich krieg das hin...



danke
Zuletzt geändert von Lilli100 am 08.02.2022, 20:14, insgesamt 1-mal geändert.

alles2
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Re: Eintrag im Grundbuch

Beitrag von alles2 » 08.02.2022, 15:56

Dann wäre noch immer die Frage offen, woraus Du das Jahr 1899 ableitest.
Ich glaube langsam auch, dass da was nicht verstanden wurde. Es geht um die Ziffernfolge vor dem Begriff "Enteignung".

Die da lautet: 557/1970

557 ist die Nummer und 1970 das Jahr der Urkunde, um die es ginge!

Mehr dazu eventuell hier:

https://www.arbeiterkammer.at/beratung/konsument/bauenundwohnen/eigentum/Grundbuch.html
Zuletzt geändert von alles2 am 08.02.2022, 22:18, insgesamt 1-mal geändert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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Re: Eintrag im Grundbuch

Beitrag von MG » 08.02.2022, 16:37

Die Tagebuchzahl im B-Blatt ist jene zu der damals (1885) das Eigentumsrecht für die Gemeinde Jagering eingetragen wurde, ABER Ihre Frage bezog sich ja auf die Enteignung und die wurde 1970 angemerkt.

Und da ohne Urkunde im Grundbuch derartiges nicht stattfindet, finden Sie die Urkunde am Gericht in der GB-Abteilung, wie bereits wiederholt erklärt, zur Nummer 557 in einem der Jahresordner des Jahres 1970 ("Urkundensammlung").
RA Mag. Michael Gruner
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Lilli100
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Re: Eintrag im Grundbuch

Beitrag von Lilli100 » 08.02.2022, 17:10

MG hat geschrieben:
08.02.2022, 16:37
Die Tagebuchzahl im B-Blatt ist jene zu der damals (1885) das Eigentumsrecht für die Gemeinde Jagering eingetragen wurde, ABER Ihre Frage bezog sich ja auf die Enteignung und die wurde 1970 angemerkt.

Und da ohne Urkunde im Grundbuch derartiges nicht stattfindet, finden Sie die Urkunde am Gericht in der GB-Abteilung, wie bereits wiederholt erklärt, zur Nummer 557 in einem der Jahresordner des Jahres 1970 ("Urkundensammlung").
Mein Fehler, 1885 war gemeint.
Ich denke jetzt habe ich es verstanden. Das eine hat nichts mit dem andern zu tun. Es geht definitiv um die 557/1970, was immer da auch war, ich finde es heraus!
Danke für Ihre Geduld!

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