Waisenpension / Ausgleichszulage

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marcibet1
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Waisenpension / Ausgleichszulage

Beitrag von marcibet1 » 28.03.2007, 01:33

Hallo!



Meine Freundin bekommt 83 EUR Waisenpension (sie studiert noch 2 jahre, 22 jahre alt). Das ist eigntlich alles was sie "verdient". Nun wollte sie um Ausgleichszulage ansuchen, der Herr hat ihr jedoch gesagt dass das nichts bringt da sie mit dem gesetzlichem Unterhalt von ihrem Vater (Mutter ist verstorben) über die Mindestgrenze kommt.



Meine Frage: Ihr Vater gibt ihr eigentlich kein Geld, klar sie könnte Unterhalt Klagen - aber das will sie nicht. Kann sie nun offiziell auf Ihren Unterhalt "verzichten" und dann die Ausgleichszulage erhalten? Weil dann käme dann fast aufs gleiche raus.



Danke!




MEMIL
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RE: Waisenpension / Ausgleichszulage

Beitrag von MEMIL » 28.03.2007, 07:37

Sie kann als Volljährige zivilrechtlich rechtswirksam auf Unterhaltung verzichten. Das wird ihr aber nicht helfen, weil bevor sie eine Ausgleichszulage in Anspruch nehmen kann, man überprüften wird ob sie andere gesetzliche oder zivilrechtliche Ansprüche hat. Hat sie und hat sie darauf verzichtet, werden diese Beträge von der Zulage abgezogen. Dann hat sie weder Unterhaltung noch Zulage. Für die Ämter geht es nicht darum ob sie andere Beträge bezieht oder nicht, sondern ob sie gesetzlich Ansprüche auf andere Beträge hat oder „hätte“. Hat sie, oder hätte sie (ohne Verzicht), werden diese in der Kalkulation einbezogen.

mfg,

MEMIL


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JUSLINE
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RE: Waisenpension / Ausgleichszulage

Beitrag von JUSLINE » 03.04.2007, 20:24

Nein, sie soll nicht auf den Unterhalt verzichten sondern ihn einklagen. Wenn die Verhältnisse sowieso schon so sind, daß der Vater ihr nichts gibt - würde ich ihn sicher klagen.

Ausgleichszulage kriegt sie sicher keine, wenn sie auf Unterhalt verzichtet hat, und mit den 80.-- Euronen kommt sie sicher nicht weit.

Alles Gute für die Freundin.

LG.sonne


MEMIL
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RE: Waisenpension / Ausgleichszulage

Beitrag von MEMIL » 03.04.2007, 21:25

Hallo sonnelein! Selbstverständlich habe ich nicht empfohlen, dass sie auf Ansprüche verzichten sollte. Ich habe nur gemeint, dass sie das Recht auf Verzicht, und das ihr Verzicht rechtswirksam wäre. In gleichem Atmenzug habe ich aber geschrieben, dass so ein Verzicht nutzlos wäre, weil die Behörde überprüft nicht ob sie Unterhalt bezieht oder nicht, sondern nur ob sie Ansprüche (egal ob mit oder ohne Verzicht) hat oder nicht. Wie du richtig meinst, Verzichten würde ihr überhaupt nicht helfen. Nur bei klagen bin ich ein wenig skeptisch. Wenn ihr Vater nichts hat, würde die Klage nur Leergänge bringen. Aber auch da könnte sich einen Sinn ergeben. Wenn sie einmal geklagt hat, und einen Exekutionstitel bekommen hat, kann sie den Titel bis 30 Jahren später exekutieren lassen, und dann müßte sie die Forderung nicht mehr wieder einklagen.

LG,

MEMIL


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RE: Waisenpension / Ausgleichszulage

Beitrag von JUSLINE » 04.04.2007, 17:18

Klar, Memil - ich weiß, daß du ihr nicht empfohlen hast zu verzichten. Ich wollte sie nur darin bestärken dies nicht zu tun.

LG.sonne


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