Angenommen man ist österreichischer Staatsbürger und hat in Österreich eine bedingte Strafnachsicht zu vollziehen (also man ist auf Bewährung) und wird dann aber in Deutschland zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Wird dann die bedingt nachgesehene Freiheitsstrafe in Österreich vollstreckt und die deutsche Freiheitsstrafe hinzugerechnet? Und wo müsste diese dann abgesessen werden, in Österreich oder in Deutschland?
Danke im Vorraus
Deutsches Urteil Auswirkungen in Österreich
Deutsches Urteil Auswirkungen in Österreich
Zuletzt geändert von Info123 am 04.02.2022, 14:15, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Deutsches Urteil Auswirkungen in Österreich
Grundsätzlich würde ich meinen, dass alle Urteile, die von einem (EWR-)ausländischen Gericht erlassen wurden, auch in Österreich vollstreckbar sein könnten. Der Widerruf einer bedingte Strafnachsicht nach § 53 StGB kann auch durch eine ausländische Verurteilung ausgelöst werden (§ 73 StGB). Bei der Vollstreckung eines ausländischen Strafurteils ist praktisch alles möglich. In erster Linie wäre die Strafe im Ausstellungsstaat (in dem Fall Deutschland) zu verbüßen. Auf Ersuchen kann es an das Heimatland übertragen werden. Siehe dazu § 39 EU-JZG (Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union) und § 64 ARHG (Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz). Gilt auch für die Überwachung von Bewährungsstrafen (§ 81 EU-JZG und § 75 ARHG). Das deutsche Pendant wäre § 71 IRG (Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen) und dessen Abschnitt 4: "Bewährungsmaßnahmen und alternative Sanktionen".
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