Verzögerung

Diskutieren Sie Fragen der Vermögensregelung, der Kindererziehung oder der Scheidungsfolgen.
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Jana72
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Verzögerung

Beitrag von Jana72 » 28.02.2007, 21:26

Hallo. Ich will mich von meinem Mann scheiden lassen. Der hat sich nach Slowenien abgesetzt und fühlt sich für nichts zuständig, d.h. kein Interesse an den beiden Kindern, keine Zahlungen, kein Kontakt. Nichts. Einen Termin bei Gericht hat er bereits verpasst. Der nächste (Tagsatzung) findet in 3 Wochen statt. Ich denke, er schindet Zeit und deshalb meine Frage: wie oft kann er fernbleiben bzw. wann wird er in Abwesenheit geschieden? Danke.



MEMIL
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RE: Verzögerung

Beitrag von MEMIL » 28.02.2007, 23:21

Am besten nach 3 Jahren. Du solltest ihn sofort aus der Wohnung abmelden, damit wird amtlich festgelegt, dass er nicht mehr bei dir wohnt. Du kannst jederzeit aus anderen Gründen auch die Scheidung einreichen. Aber wenn du nicht dringend die Auflösung der Ehe brauchst, dann bleibst so, aber akzeptierst ihn nicht mehr zurück (nicht vergessen den Schloss auszutauschen, kein Kuss, kein Bett, kein Tisch gemeinsam) und nach 3 Jahren kannst du dann die Scheidung ohne Grund (Zerrütung und Trennung für mindestens 3 Jahrezeit) beantragen. Das kostet viel weniger, weil es keine Schuldfrage diskutiert wird und auch kann er sich nicht dagegen wehren. Dann bist du einmal einfach geschieden, alles andere kann in einer Klage weiter geregelt werden oder auch nicht.

MfG,

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Jana72
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RE: Verzögerung

Beitrag von Jana72 » 01.03.2007, 11:17

Danke für die Infos. Ich kann ihn leider nicht aus der gemeinsamen Wohnung abmelden,habe mich schon bei der Gemeinde erkundigt.Getrennt sind wir seit 7.6.2006.Kontakt gibt es höchstens wegen der Kinder und das auch so gut wie nie.Aber es kann doch nicht sein, dass ich 3 Jahre mit jemandem verheiratet bleiben muss, obwohl ich das gar nicht mehr will ..? Kann ich vorher wenigstens auf Unterhalt für die Kinder klagen? Ich bin wirklich auf jeden Cent angewiesen, da mein noch-Ehemann überhaupt nichts finanziell beisteuert.


MEMIL
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RE: Verzögerung

Beitrag von MEMIL » 01.03.2007, 11:30

Also Jana! Eine Ehe kann schon während der Flitterwoche zu Ende gehen. Ich meinte nicht, dass du 3 Jahre verheiratet bleiben muss. Jedoch, wenn du nachweisen kannst, dass die Ehe zerrüttet ist, und dass du schon seit mindestens 3 Jahren mit ihm nicht mehr zusammen lebst, hast du den Vorteil, dass die Ehe grundsätzlich leichter geschieden werden kann (weil die Schuldfrage dann rutscht in Hintergrund). Da du schon seit bald einem Jahr getrennt lebst, wäre klug für dich den Schloss sofort auszutauschen, Zeugen bereitstellen, und die weitere 24 Monate, oder was das noch genau ist, verstreichen lassen. Du kannst aber auch eine Scheidung sofort einreichen. Das Verfahren (wenn er sich dagegen wehrt) kann aber leicht 2 Jahre dauern (manchmal sogar viel mehr). Deswegen empfehle ich immer nicht nur mit den (Hass- und Verbitterungs-) Gefühlen zu denken, sondern auch mit dem Gehirn, und das einfachste zu machen.

Was die Alimente betrifft, kannst du ihn jederzeit und sofort klagen. Dafür brauchst dich nicht scheiden lassen. Er ist der Kindesvater und muss finanziell dringend beitragen. Du kannst sogar inzwischen Sozialhilfe dafür in Anspruch nehmen. Klagen musst du aber bestimmt. Such dir das Jugendamt, wo immer du in Österreich bist.

MfG,

MEMIL






Jana72
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RE: Verzögerung

Beitrag von Jana72 » 01.03.2007, 12:49

Alles klar. Schloss austauschen ist rechtlich leider nicht drin, da die Hälfte von der Wohnung ihm gehört (Eigentumswohnung) u. da hab ich mich schon erkundigt. Aber ich habe alle 3 Schlüssel, er kommt eh nicht rein. Werde mich beim zuständigen Jugendamt mal wegen Unterhaltsvorschuss erkundigen. Danke für den Tip. Hassgefühle spielen bei mir keine Rolle, eher das Problem, dass ich finanziell eigentlich vom noch-Ehemann abhängig bin und er aus irgendwelchen privaten Gründen die ich nicht kenne sich weigert, etwas zu zahlen. Aber Jugendamt weiss da sicher Rat. Dankeschön nochmal.

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RE: Verzögerung

Beitrag von MEMIL » 01.03.2007, 13:13

Falsch informiert! Die Tatsache, dass er Miteigentümer ist, heißt nicht dass er das Recht hat in die Wohnung ungehindert zu kommen (Eigentum und Besitztum sind zwei verschiedene Rechte). Und abmelden kannst du ihn sehr wohl, auch wenn er Miteigentümer ist. Wenn er in der Wohnung nicht mehr wohnt, bist du sogar dazu verpflichtet ihn abzumelden. Soviel zu Meldesituation.

Nun, Tatsache ist auch, dass als Miteigentümer darf er beim Meldeamt einfach behaupten, dass er in der Wohnung immer noch wohnt und nur auf lange Urlaub war, damit darf er sich selbst wieder anmelden. Mit dem Meldezettel darf er den ersten Schlösser aufsuchen und die Wohnungstür aufsperren und schon hast du deinen lieben Mann wieder bequem bei dir an der Seite. Deswegen, weder Abmeldung, noch Schlossaustausch sind hier unbedingt ziel führend.

Aber du kannst was anderes, noch besser, machen. Du kannst ihn auch sofort auf Alimente für deine Kinder klagen und zugleich eine Pfändung seines Eigentumsanteils ins Grundbuch eintragen lassen. Damit hast du die Sicherheit, dass er den Unterhalt so oder so bezahlen muss. Bei der Scheidung wird die Wohnung gewertet, den Preis gesplittert und aus seinem Anteil, kannst du auch die Forderungen für den Unterhalt abziehen. Mit der Zeit, wenn er jahrelang nicht zahlt, kannst seinen Anteil mit der Forderung gegen verrechnen und er schaut durch die Finger. Die Wohnung gehört dann dir allein.

MfG,

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