Kapitalsparbuch

Diskutieren Sie Fragen der Vermögensregelung, der Kindererziehung oder der Scheidungsfolgen.
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Wolfg
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Kapitalsparbuch

Beitrag von Wolfg » 19.02.2007, 19:20

Meine Frau will sich von mir scheiden lassen. Ich habe von meinem Vater vor zwei Jahren Geld geschenkt bekommen und habe darauf ein Kapitalsparbuch unter € 15.ooo.- angelegt. Nun meine Frage: Muss ich das Kapitalsparbuch bei der gemeinsamen Vermögenaufteilung angeben?



Ich bedanke für die Auskunkt.



MEMIL
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RE: Kapitalsparbuch

Beitrag von MEMIL » 19.02.2007, 20:24

Ja, vorausgesetzt, dass das Geschenk nach der Schließung der Ehe bekommen wurde (da wird einfache eine Fiktion angewendet, wonach ohne Ehe das Geschenk nicht angeboten worden wäre, deswegen der Anspruch des Ehepartners). Das Vermögen, dass während der Ehe angesammelt wurde, wird bestimmt für die Aufteilung einbezogen, es mag auch auf Grund eines Geschenkes gewesen sein. Davon ausgenommen sind persönliche Gegenstände mit minderen materiellen Werten. Für Gegenstände mit erheblichen materiellen Werten, darf der Beschenkte Anspruch darauf stellen, es steht dem Ehepartner aber dann einen Ausgleich zu Recht. Das alles vorausgesetzt, dass es keinen Ehevertrag geschlossen wurde, der eine andere Aufteilungsform vorzieht.

MfG,

MEMIL


Grupo1
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RE: Kapitalsparbuch

Beitrag von Grupo1 » 20.02.2007, 13:05

Mit Verlaub, aber ich sehe das anders:



Hierzu ein Auszug aus www.eheonline.at, wo mM nach die richtige Antwort steht (so wie im Gesetz auch):



Im österreichischen Eherecht herrscht von Gesetzes wegen Gütertrennung. Konkret bedeutet dies, dass jeder Ehegatte Alleineigentümer seines Vermögens bleibt - sei es, dass er die Vermögenswerte in die Ehe mitbringt oder in der Folge erwirbt.



Auch bei Erbschaft oder Schenkung hat der andere Ehepartner keinen Anspruch auf einen Anteil des Vermögens.



Ausgenommen wird hier die gemeinsame Wohnung: Auch als Eigentümer darf ein Ehegatte nicht ohne weiteres über die Wohnung bestimmen und so das Wohnrecht des anderen Ehepartners gefährden.



Gütergemeinschaft: Wird statt der gesetzlich vorgesehenen Gütertrennung vom Ehepaar eine Gütergemeinschaft gewünscht, muss diese Vereinbarung, wie alle vermögensrechtlichen Verträge zwischen Ehegatten, von einem Notar beurkundet werden.













Mit freundlichen Grüßen



Michael Gruner, RA

www.grupo.at

MEMIL
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RE: Kapitalsparbuch

Beitrag von MEMIL » 23.02.2007, 09:39

Hi Grupe1 !

Alles klar! Danke für das Einschreiten! Ich bin weder RA noch expert in Eherecht. Ich habe mich bei der überschnellen Recherche total vertippt. Sie haben die Rechtslage richtig zusammenfaßt.

MfG,

MEMIL



PS: Leider habe ich meine Beitragskorrektur falsch, in eine andere Stelle getippt. Ich glaube aber, dass die Betroffene Personen Ihren Beitrag gelesen haben! Nochmals Danke!


Wolfg
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RE: Kapitalsparbuch

Beitrag von Wolfg » 23.02.2007, 19:19

Herr Michael Gruner !



Ich danke Ihnen für die Auskunkt. Weiters hoffe ich dass ich das Kapitalsparbuch ( anonym Losungswort) bei den Vermögenswerten ncht angeben muss.





Mit freundlichen Grüßen



Wolfgang L.


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