Wie sieht es mit dem Namen der Kinder aus, wenn meine Gattin wieder heiratet.
Bekommen dann die Kinder den Namen des neuen Gatten?
Danke
Thomas
Namen der Kinder
RE: Namen der Kinder
Nein, die Kinder behalten vorerst ihre Namen, wie sie amtlich genannt wurden. Nach Volljährigkeit, falls sie einen Grund haben den Namen zu ändern, müssen sie die Namensänderung selbst beantragen. Für eine Namensänderung als Minderjährige muss einen Antrag durch den Elternteil, den die Obsorge hat, gestellt werden. Soweit ich weiß wird in solchen Fällen jedoch einen Kurator genannt, die als umparteiliche Person die Sache führt.
MfG,
MEMIL
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MEMIL
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