ein Mit- und Wohnungseigentümer hat an seinem Parkplatz, welcher ebenfalls als Wohnungseigentumsobjekt im Grundbuch / Wohnungseigentumsvertrag / Nutzwertgutachten definiert ist, einfach einen Parkbügel an „seinem“ Stellplatz errichtet.
Meines Erachtens wäre dazu die Zustimmung aller nötig, gehe ich recht in der Annahme?
Prinzipiell verfolge ich die Intuition „Gnade vor Recht“ und lege viel Wert auf ein gutes Miteinander. Da aber genau das gute Miteinander mit dieser Partei nicht gegeben ist, sehe ich dieses aus meiner Sicht egozentrische Verhalten nicht ein.
Es handelt sich um Parkplätze im freien, welche wie bereits oben beschrieben, als Wohnungseigentumsobjekt definiert sind. Unser Grundstück verbindet zwei Straßen und es gibt ein öffentliches Wegerecht - es darf also jeder über unser Grundstück abkürzen (Fußgänger), jetzt sehe ich insbesondere im Winter den Winterdienst durch diesen Bügel beeinträchtigt und andererseits auch alle die in diesen Bereich rangieren und möglicherweise in der Nacht, oder z.B. bei Schnee, den Bügel übersehen.
Er ist der Auffassung, dass das „sein“ Eigengrung ist, ich bin der Auffassung, dass er Miteigentümer der Gesamtliegenschaft ist und ein exklusives Nutzungsrecht seiner definierten WE-Objekte hat. Da der Parkplatz ein Parkplatz ist

Mich würde nun interessieren, ob es sich hierbei um eine bauliche Änderung handelt, welche die Zustimmung aller bedarf? Meines Erachtens würde sich die Nutzbarkeit und das Erscheinungsbild des Parkplatzes verändern, würde jeder so etwas installieren. Von der erhöhten Stolper- und Unfallgefahr (z.B. durch spielende Kinder) einmal abgesehen. Wir haben seit ca. 18 Monaten ein Schild angebracht und seitdem keine Probleme mehr mit Falschparkern, daher hätte man das Problem sicherlich auch ohne bauliche Maßnahmen und Schaffung einer vorher nicht vorhandenen Gefahrenquelle lösen können.
Im Wohnungseigentumsvertrag steht dazu nichts besonderes / nichts abweichendes zum Gesetz.
Ob ich mir eine rechtliche Auseinandersetzung „antun“ möchte, weiß ich nicht, allerdings wurde ich von dieser Person gerade derart cholerisch deformiert und dargestellt als hätte ich keine Ahnung, dass ich, wenn ich im Recht stehe, tatsächlich überlege etwas zu unternehmen.
Leider gab es nämlich in der Vergangenheit bereits Probleme mit diesen Leuten, und Toleranz ist keine Einbahnstraße.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen, leider gibt es dazu im RIS noch kein Urteil, lediglich in Deutschland scheint nach Recherchen die Zustimmung aller notwendig zu sein.
LG
Michael