Anspruch auf Wohnung?

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JUSLINE
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Anspruch auf Wohnung?

Beitrag von JUSLINE » 09.11.2006, 10:52

Hallo, lebe gerade in Scheidung.

Folgende Situation:Meine Noch-Frau hat eine Eigentumswohnung in die Ehe mitgebracht.Seit wir zusammen wohnen haben wir alle Kosten gemeinsam getragen, also sowohl Anschaffungen als auch von ihr vor der Ehe aufgenommene Kredite(Landesförderung und Privatkredit).

Habe ich Anspruch auf Rückzahlung der von mir geleisteten Beträge (Landesförderung und Privatkredit)wenn wir uns jetzt scheiden lassen, und wenn ja in welcher Höhe.Kann man Zinsen miteinrechnen?Kann sie dann von mir im Nachhinein Miete verlangen?

Oder Habe ich Anspruch auf einen Teil der Wohnung obwohl ich nicht im Grundbuch stehe?



Vielen Dank im vorhinein



MEMIL
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RE: Anspruch auf Wohnung?

Beitrag von MEMIL » 11.11.2006, 09:22

Einen Anspruch auf die Wohnung hast du grundsätzlich nicht, weil die Wohnung (angenommen, dass ihr ohne Ehepakt geheiratet habt) ihr privates Eigentum ist. Alles, sonst, kann nur das Gericht während des Verfahrens abklären. Was genau von dir, vor ihr geleistet wurde, was dir abgegolten werden muss oder eben nicht. Das alles können wir schwer hier auskalkulieren. Dafür sind unfangereiche Unterlagen, Beträge, Beweise, notwendig. Auch kann (wie oft in solchen Fällen) die Meinungen über wer was bezahlt hat, auseinander gehen.

MfG,

MEMIL



PS: Eine Miete kann sie während des Verfahrens nicht von dir verlangen. Danach muss du ausziehen, oder sie selbst.

Dass ihr beide zusammen weiter wohnen braucht ist unwahrscheinlich, nicht üblich und auch nicht unbedingt das beste für euch.




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RE: Anspruch auf Wohnung?

Beitrag von JUSLINE » 12.11.2006, 14:18

Danke mal für die Antworten.



Ehepakt gibt es keinen.

Es gibt aber Beweise das ich in der Zeit € 10.000 für die Landesförderung zurückbezahlt habe und ca.€ 12.000 für den Privatkredit, der nicht auf meinen Namen lautet und wo ich auch nicht als Bürge angeführt bin. Steht mir da jetzt eine Rückzahlung zu?



Meine Frage war auch die, ob ich, sollten mir diese Beträge zustehen, im nachhinein Miete zu bezahlen habe.



Danke


MEMIL
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RE: Anspruch auf Wohnung?

Beitrag von MEMIL » 12.11.2006, 15:29

Miete jedenfalls nicht, außer es zu einem Antrag von ihr kommt und das Gericht einen Teilvergleich oder Vereinbarung euch anbietet. Das ist aber spekulativ. Sonst steht dir sicher die anteilsmäßige Zahlung der Beträge die du investiert hast, zu.

MfG,

MEMIL


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RE: Anspruch auf Wohnung?

Beitrag von JUSLINE » 12.11.2006, 15:36

Danke,



kann man das irgendwo nachlesen.

So quasi als verhandlungsunterstützung.

wollen nämlich beide eine Einvernehmliche.



LG


MEMIL
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RE: Anspruch auf Wohnung?

Beitrag von MEMIL » 12.11.2006, 15:49

Es ist nicht, dass man nicht nachlesen kann, aber egal was man liest oder hört ist rein hypothetisch. Das Beste ist, du gehst zum Amtstag am Dienstag mit genauere Infos oder Unterlagen und läößt dich dort vom Richter beraten. Das ist gratis. Oder suchst dich einen Anwalt, was kostenpflichtig ist.

MfG,

MEMIL


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RE: Anspruch auf Wohnung?

Beitrag von JUSLINE » 12.11.2006, 16:11

Werde ich wohl machen.

Vielen Dank noch mal



LG


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