Hallo,
Meine Versicherung berechnet mir für die Mitversicherung meiner Ex-Frau nachträglich noch Beiträge.
Nur bis zu welchem Stichtag dürfen sie es mir berechnen.
Der Scheidungsbeschluss, also der Tag bei Gericht für die einvernehmliche Scheidung, war der 7.Dezember 2005, Rechtskraft hat er allerdings (wegen Verzögerungen in der Schreibstube/Urlaub, etc...) erst im März 2006 erlangt.
Darf mir jetzt die Versicherungen die Prämien bis 03/06 verrechnen?
Danke,
ST
Welches Datum zählt?
RE: Welches Datum zählt?
Leider ja! Für die Sozialversicherung zählt die Trennung der Beiträge das Datum der Bestätigung der Rechtskraft. Vorher hat sie aber auch Anspruch auf Leistungen der Versicherung.
MfG,
MEMIL
MfG,
MEMIL
RE: Welches Datum zählt?
Danke für die schnelle Antwort.
Dann werd ich wohl noch ein allerletztes Mal für meine Ex-Frau in den sauren Apfel beissen müssen.
Dann werd ich wohl noch ein allerletztes Mal für meine Ex-Frau in den sauren Apfel beissen müssen.
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