Hallo, wer kann mir einen Rat geben.
Ich habe nach 8 Jahren Ehe die Scheidung eingereicht.
Wir haben 1 gemeinsames Kind und ich bin 50 Jahre und
Hausfrau.
Mein Mann hob vor vier Jahren die eheliche Gemeinschaft auf
Er redet nicht mit mir außer Guten Morgen und Hallo.
Freizeitaktivitäten unternimmt er nur mit dem Kind.
Er zeigt kein Interesse am Geschehen in der Familie(Ich habe 3 erwachsene Kinder aus 1.Ehe)
Ich empfinde sein Verhalten als seelische Grausamkeit und
ertrage diese Ehe nicht mehr.Er will sich nicht scheiden
lassen, was kann ich machen.
Ist es möglich auf Grund der eigentlich nur mehr auf dem
Papier bestehenden Ehe,eine Scheidung auf Alleinverschulden
meines Mannes zu erwirken.
Habe ich auf Grund meines Alters Anspruch auf Unterhalt.
Bitte um Antworten.
Danke Cloey
Verschuldensscheidung
RE: Verschuldensscheidung
Hallo Cloey!
Verschulden, dass für eine rasche streitige Scheidung reichen, müssen schon außereheliche Beziehungen, Gewalttaten, usw. sein. Andere Gründe (sehr viele) reichen auch für eine Scheidung, das Problem ist aber, dass dann die Beweislage verklemmend ist. Ideal, wenn nicht alles einfach ist, wäre eine Eheberatung zu suchen, oder eine Besprechung beim Amtstag am Bezirksgericht (gratis) und versuchen eine einvernehmliche Scheidung nach dem Ehegesetz § 55a zu erreichen.
Falls du dabei bleibst, dass du die Scheidung streitig erreichen willst, dann brauchst ein langes Atmen, viele Beweise, und Ausdauern.
Anspruch auf Unterhalten solltest du momentan nicht so sehr erwarten, weil alles hängt von deinem Erfolg beim Gericht ab. Du musst das Verfahren gewinnen, danach kannst du Ansprüche stellen. Selbstverständlich, als Hausfrau wirst du sicher was verlangen können. Aber das ist vielleicht nicht was dir finanziell richtig helfen kann.
MFG,
MEMIL
memil@gmx.net
Verschulden, dass für eine rasche streitige Scheidung reichen, müssen schon außereheliche Beziehungen, Gewalttaten, usw. sein. Andere Gründe (sehr viele) reichen auch für eine Scheidung, das Problem ist aber, dass dann die Beweislage verklemmend ist. Ideal, wenn nicht alles einfach ist, wäre eine Eheberatung zu suchen, oder eine Besprechung beim Amtstag am Bezirksgericht (gratis) und versuchen eine einvernehmliche Scheidung nach dem Ehegesetz § 55a zu erreichen.
Falls du dabei bleibst, dass du die Scheidung streitig erreichen willst, dann brauchst ein langes Atmen, viele Beweise, und Ausdauern.
Anspruch auf Unterhalten solltest du momentan nicht so sehr erwarten, weil alles hängt von deinem Erfolg beim Gericht ab. Du musst das Verfahren gewinnen, danach kannst du Ansprüche stellen. Selbstverständlich, als Hausfrau wirst du sicher was verlangen können. Aber das ist vielleicht nicht was dir finanziell richtig helfen kann.
MFG,
MEMIL
memil@gmx.net
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