Verlassen der gemeinsamen Wohnung
Verlassen der gemeinsamen Wohnung
Meine Frau will sich einvernehmlich scheiden lassen. Es liegt kein verschulden meinerseits vor. Sie hat sich eine Wohnung gemietet und will sie mit unseren Kindern (3 u. 5 Jahre alt) beziehen. Jetzt habe ich folgende Fragen: Darf sie ohne weiteres aus der ehelichen Wohnung ausziehen? Darf sie sich und die Kinder in der anderen Wohnung melden? Welche rechtlichen Schritte wären für mich notwendig um meine Ansprüche bezüglich Obsorge der Kinder geltend zu machen?
RE: Verlassen der gemeinsamen Wohnung
Ohne Ihre Zustimmung, darf sie die Kinder weder abmelden, noch aus Ihrer Wohnung wegnehmen. Sie darf sich aber selbst abmelden und ausziehen. Das Beste ist, Sie behalten vorerst die Kinder und einigen sich mit ihr über eine einvernehmliche Scheidung, wonach beide Zugang zu den Kindern erhalten, egal wo die Kinder verbleiben. Die Kinder selbst sollten gefragt werden. Wenn sie mit der Mutter auziehen wolllen, ist vielleicht gut und Sie sollten vielleicht auch zustimmen. Alles kann vorerst friedlich besprochen werden und erst wenn wirklich nichts mehr geht, dann das Gericht einschalten.
MFG,
MEMIL
memil@gmx.net
MFG,
MEMIL
memil@gmx.net
RE: Verlassen der gemeinsamen Wohnung
Hallo. Solange du verheiratet bist, darf sich weder deine Frau noch du, aus der Ehewohnung abmelden.(sie kann wohl ausziehen, ohne Kinder, aber sich nicht abmelden. Das ist ein Scheidungsgrund.
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