Ich habe meinen Mann im oktober 1 mal betrogen.
Er hat in unserer Ehe nie Unterhalt für mich und die Kinder bezahlt, lediglich die Betriebskosten vom Haus. Wenn er betrunken war, hat er immer anzüglich mit anderen Frauen getanzt. Er schreit die Kinder dauernd an, und macht den 5jährigen immer nieder (du malst nicht schön, du redest nicht schön, du spielst nicht schön, red nicht immer drein,...), hat mich selten im Haushalt unterstützt und hat mir im letzten Jahr bei einer schweren Krankheit nicht wirklich beigestanden. Ich bin sogar 5 Tage nach einer Gehirn-OP um Windeln geschickt worden(Mit dem Auto) da 3 Erwachsene nicht im stande waren, in 5 Tagen wärend ich im Spital lag welche zu besorgen.
Wie sieht das bei eine Scheidung aus? Bekomme ich die alleinige Schuld oder kann eine Teilschuld herauskommen ?
schuldscheidung oder Teilschuld
RE: schuldscheidung oder Teilschuld
Du wirst nicht schuldig gesprochen, wenn du eine Zeit streichen läßt und er -- wissend dass du ihn betrogen hast -- nicht selbst aus diesem Grund die Scheidung einreicht.
Wichtig ist, dass es angenommen wird, dass er dir dafür verziehen hat. Nur nicht lassen, dass er dich wieder erwischt, sonst kann der ersten Seitsprung wieder angerechnet werden.
MFG, MEMIL
memil@gmx.net
Wichtig ist, dass es angenommen wird, dass er dir dafür verziehen hat. Nur nicht lassen, dass er dich wieder erwischt, sonst kann der ersten Seitsprung wieder angerechnet werden.
MFG, MEMIL
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