Liebe Leute.
Wo finde ich die exakten Informationspflichten eines Immobilienmaklers hinsichtlich des Objekts?
Auch hinsichtlich Verkürzung Provision bei Verletzung Informationspflichten?
Im Maklergesetz ist das nicht exakt aufgelistet. Auch über das Konsumentenschutzgesetz § 30b Abs 2 KSchG lässt sich nicht genaueres ableiten, was die Informationspflicht zum Objekt betrifft.
Fällt euch etwas ein?
LG
Tek
Informationspflichten Immobilienmaker
Re: Informationspflichten Immobilienmakler
Die Immobilienmaklerverordnung (ImmobilienmaklerVO oder IMVO) könnte evtl. weiterhelfen. Dann gäbe es von der WKO noch die "Besonderen Standesregeln für Immobilienmakler":
https://www.wko.at/branchen/information-consulting/immobilien-vermoegenstreuhaender/wko_immo_standesregeln_3011.pdf
Interessant auch das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Zudem kann es nie schaden, auch das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) und Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (VRUG) im Auge zu behalten. Vom ABGB das 30. Hauptstück: Von dem Rechte des Schadensersatzes und der Genugtuung, insbesondere § 1295 bis 1300, weil der Immobilienmakler auch als Sachverständiger angesehen wird (§ 1299 ABGB).
Ansonsten kann man sich auch hier einen guten Überblick verschaffen:
https://www.konsumentenfragen.at/konsumentenfragen/FAQ/FAQ/WOHNEN_-_Immobilienmaklerinnen_und_Immobilienmakler.html
Dort wird darauf verwiesen, wie man außerhalb des Selbststudiums zu seinem Recht kommen könnte. Schadet nie, wenn man sich eine objektive Meinung einholen lässt.
https://www.wko.at/branchen/information-consulting/immobilien-vermoegenstreuhaender/wko_immo_standesregeln_3011.pdf
Interessant auch das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Zudem kann es nie schaden, auch das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) und Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (VRUG) im Auge zu behalten. Vom ABGB das 30. Hauptstück: Von dem Rechte des Schadensersatzes und der Genugtuung, insbesondere § 1295 bis 1300, weil der Immobilienmakler auch als Sachverständiger angesehen wird (§ 1299 ABGB).
Ansonsten kann man sich auch hier einen guten Überblick verschaffen:
https://www.konsumentenfragen.at/konsumentenfragen/FAQ/FAQ/WOHNEN_-_Immobilienmaklerinnen_und_Immobilienmakler.html
Dort wird darauf verwiesen, wie man außerhalb des Selbststudiums zu seinem Recht kommen könnte. Schadet nie, wenn man sich eine objektive Meinung einholen lässt.
Zuletzt geändert von alles2 am 23.01.2022, 19:28, insgesamt 2-mal geändert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Informationspflichten Immobilienmaker
Bei Eingabe der Wortfolge
"Informationspflichten des Maklers"
in Google, kommen zahlreiche Treffer mit zum Teil sehr detaillierten Ausführungen.
zB:
https://www.immowelt.at/r/a/maklerpflichten-diese-regeln-sollten-immobilienprofis-kennen.html
"Informationspflichten des Maklers"
in Google, kommen zahlreiche Treffer mit zum Teil sehr detaillierten Ausführungen.
zB:
https://www.immowelt.at/r/a/maklerpflichten-diese-regeln-sollten-immobilienprofis-kennen.html
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at
www.vertragsbegleiter.at
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 50 Gäste