sh. auch Beitrag vom 9.1.06 "Vaterschaftstest" (weiß nicht, ob meine dortige Anfrage noch beantwortet wird, daher habe ich einen neuen Beitrag eröffnet)
Grüß Gott,
ich habe am 7. Feb. eine Vaterschaftsklage „Ladung zu einer Tagsatzung zur mündlichen Verhandlung und zur Vernehmung als Partei“ meines Vaters bekommen (mit Antrag auf ger. DNA-Test). Mein Vater versucht auf diesen Weg meine Mutter, mit der er in Scheidung lebt, zu verletzen.
Mein Bruder hatte eine gleiche Klage von einem anderen Bezirksgericht erhalten und hatte gestern seine 1. Verhandlung, welche nach 90 Minuten aufgrund von Zeitüberschreitung vertagt wurde. Bei der Befragung des Klägers (Vaters) durch die Richterin stellte sich heraus, dass mein Vater keinerlei Sachbeweise für seinen Vaterschaftszweifel vorlegen konnte. Außerdem erklärte er, dass er seine Zweifel bereits seit Jahren hätte, aber bis dato keinen Vaterschaftstest eingeklagt hatte. Einen freiwilligen Test hatte er von uns bereits 1998 „erbeten“, wurde aber von uns abgelehnt.
Meine Frage:
Muss ich auf meine Gerichtsladung in irgendeiner Form reagieren (Klagebeantwortung)?
Ich habe generell vor, den DNA-Test ohne Urteil NICHT machen zu lassen und möchte eine Ablehnung der Klage
1. aufgrund von Verjährung, sowie
2. des eindeutigen Widerspruches des Klägers bei der gestrigen Gerichtsverhandlung gegenüber der bei meinem Gericht eingebrachten Begründung zur Vaterschaftsklage,
erwirken.
Kann ich die Ablehnung der Klage auch bei meiner 1. Tagsatzung beantragen und dort die Beweise (Gesprächsprotokoll) vorlegen.
Vielen Dank!
Vaterschaftsklage
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