catalanman hat geschrieben: ↑16.03.2021, 09:54
Jetzt verstehe ich zwar auch, dass das KSchG sich nicht darauf bezieht, sondern auf den Unternehmerbegriff - und als Einzelunternehmer bin ich Unternehmer. Der Händler verweist aber in seinen AGB explizit auf die Unterscheidung natürliche vs. juristische Person (30 Tage Reklamationsbearbeitung vs. 60 Tage) und nicht auf Unternehmer vs. privater Verbraucher.
Ist für mich auch etwas befremdlich. Und weil ich geglaubt habe, dass es da doch eine einheitliche EU-Regelung geben sollte, habe ich mich sicherheitshalber einmal mehr an die...naja, ihr wisst schon...gewendet. Die Dame meinte pauschal, was den Konsumentenschutz angeht, gibt es da nichts von der EU.
Wie auch immer, ich habe mir daher die EU-Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) 2011/83/EU und das seit dem Jahr 2014 umgesetzte Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (VRUG). Aus Erstere ist zu entnehmen:
Die Mitgliedstaaten sollten im Einklang mit dem Unionsrecht weiterhin befugt sein, diese Richtlinie auf Bereiche
anzuwenden, die nicht in deren Anwendungsbereich fallen. Die Mitgliedstaaten können daher den Bestimmungen oder einigen Bestimmungen dieser Richtlinie entsprechende nationale Rechtsvorschriften für Verträge, die nicht in den Geltungsbereich dieser Richtlinie fallen, beibehalten oder einführen. So können die Mitgliedstaaten beispielsweise beschließen, die Anwendung dieser Richtlinie auf juristische oder natürliche Personen auszudehnen, die keine „Verbraucher“ im Sinne dieser Richtlinie sind, beispielsweise Nichtregierungsorganisationen, neu gegründete oder kleine und mittlere Unternehmen. Desgleichen können Mitgliedstaaten die Vorschriften dieser Richtlinie auf Verträge anwenden, die keine „Fernabsatzverträge“ im Sinne dieser Richtlinie sind, etwa weil sie nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- bzw. Dienstleistungssystems abgeschlossen werden. Darüber hinaus können die Mitgliedstaaten auch nationale Rechtsvorschriften zu Themen beibehalten oder einführen, die in dieser Richtlinie nicht speziell behandelt werden, beispielsweise zusätzliche Vorschriften über Kaufverträge, auch im Hinblick auf die Lieferung von Waren oder auf Anforderungen bezüglich der Bereitstellung von Informationen während der Laufzeit eines Vertrags.
Zum Begriff "Verbraucher":
Jede natürliche Person, die bei von dieser Richtlinie erfassten Verträgen zu Zwecken handelt, die außerhalb ihrer gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit liegen;
Die Ergänzung dazu:
Die Definition des Verbrauchers sollte natürliche Personen, die außerhalb ihrer gewerblichen, geschäftlichen,
handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit handeln, umfassen. Wird der Vertrag jedoch teilweise für gewerbliche
und teilweise für nichtgewerbliche Zwecke abgeschlossen (Verträge mit doppeltem Zweck) und ist der gewerbliche
Zweck im Gesamtzusammenhang des Vertrags nicht überwiegend, so sollte diese Person auch als Verbraucher betrachtet werden.
Hingegen lautet die Begriffsbestimmung zum "Unternehmer":
Jede natürliche oder juristische Person, unabhängig davon, ob letztere öffentlicher oder privater Natur ist, die bei von dieser Richtlinie erfassten Verträgen selbst oder durch eine andere Person, die in ihrem Namen oder Auftrag handelt, zu Zwecken tätig wird, die ihrer gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können;
Jetzt sollte man natürlich wissen, wie die einzelnen Staaten diese Richtlinien umgesetzt haben. Aber ich denke, damit hätte man was in der Hand, um feststellen zu können, ob gewisse Behauptungen von Händlern im EU-Raum damit in Einklang zu bringen sind. Und sollte sich ein Passus zugunsten des Käufers finden, die bisher nicht in Betracht gezogen wurden, kann man diese bei Zutreffen vorbringen (z.B. Verträge mit doppeltem Zweck).
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!