Lebensgemeinschaft: Rechte

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JUSLINE
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Lebensgemeinschaft: Rechte

Beitrag von JUSLINE » 11.01.2006, 13:33

Hallo!

Mich würde interessieren, wieviele Jahre man zusammen wohnen muß, um die gleichen Rechte zu erlangen als wie in einer Ehe? Kann mir da vielleicht jemand helfen???

Vielen Dank im voraus

filante



Gene
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RE: Lebensgemeinschaft: Rechte

Beitrag von Gene » 11.01.2006, 14:10

Sie werden in einer Lebensgemeinschaft familienrechtlich NIE die Rechte haben bzw. bekommen die auch eine Ehe mit sich bringt.

Ausgenommen Mietrecht.

Dafür haben Sie aber auch KEINE Pflichten.


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